Mehr Möglichkeiten für die Beschäftigung Älterer
Recht so? Expertenkolumne
von Kristina Harrer-Kouliev/Alexandra SchmidtKernstück des Entwurfs ist eine Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), mit dem eine lang diskutierte Hürde bei der Weiterbeschäftigung älterer Personen abgebaut werden soll: Abgeschafft werden soll das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot.
Nach bisheriger Rechtslage (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG) ist eine sachgrundlose Befristung ausgeschlossen, wenn die betreffende Person zuvor bereits bei demselben Arbeitgeber tätig war. Das betrifft auch Beschäftigte, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze erneut eingestellt oder weiterbeschäftigt werden sollen. Eine befristete Weiterbeschäftigung setzt derzeit eine frühzeitige vertragliche Regelung voraus, verbunden mit zusätzlichem administrativem Aufwand und rechtlicher Unsicherheit – eine Situation, die in der Praxis oft unnötig kompliziert ist.
Das soll sich nun ändern
Künftig soll das Vorbeschäftigungsverbot für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unter bestimmten Bedingungen entfallen. Vorgesehen ist, dass sachgrundlose Befristungen bei demselben Arbeitgeber möglich sind, sofern sie eine Gesamtdauer von acht Jahren oder zwölf Einzelverträgen nicht überschreiten.
Für Arbeitgeber bietet das neue Modell eine willkommene Erleichterung: Es erlaubt flexible, rechtssichere Anschlusslösungen mit bewährten Kräften. Gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels eröffnet die Reform die Chance, auf das Erfahrungswissen älterer Beschäftigter zurückzugreifen, sei es zur Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, zur Überbrückung von Vakanzen oder für projektbezogene Einsätze.
Zugleich schafft die Gesetzesänderung mehr Klarheit und beseitigt praxisferne Hürden – ein Gewinn für beide Seiten. Die geplante Lockerung stärkt die freiwillige Weiterarbeit im Alter und bietet Arbeitgebern ein zusätzliches Instrument zur Fachkräftesicherung.
Was Unternehmen
jetzt wissen müssen!
Luft nach oben
Die im Entwurf enthaltenen Begrenzungen – acht Jahre bzw. zwölf befristete Verträge – begrenzen die Neuregelung allerdings unnötig. Sie passen weder zur Lebenswirklichkeit vieler Rentnerinnen und Rentner noch zu den betrieblichen Anforderungen an Flexibilität. Viele Ältere sind heute gesundheitlich fit und motiviert, auch über einen längeren Zeitraum in wechselnden Projekten tätig zu sein. Eine starre Deckelung ist nicht praxistauglich.
Insbesondere die Begrenzung auf maximal zwölf Verträge kann zum Problem werden, wenn kurzfristige, wiederkehrende Einsätze gefragt sind, etwa bei saisonalen Spitzen oder bei temporärem Unterstützungsbedarf. Hier droht Bürokratie statt Flexibilität.
Fazit
Der Reformvorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht das Ziel. Eine gänzliche Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne starre zeitliche oder numerische Grenzen wäre praxisgerechter und würde dem Wunsch vieler älterer und erfahrener Menschen nach selbstbestimmter Weiterarbeit besser entsprechen.

Foto: BdS
Die Autorinnen
Kristina Harrer-Kouliev
Kristina Harrer-Kouliev ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Leiterin der Rechtsabteilung des BdS sowie ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht in Berlin. Ihr Jurastudium hat sie an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen absolviert.
Alexandra Schmidt
Alexandra Schmidt ist seit Januar 2023 als Syndikusrechtsanwältin und Referentin beim Bundesverband der Systemgastronomie in München tätig. Sie studierte Jura an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
