Verträge macht man solange man sich verträgt
Foto: Getty-Images

Verträge macht man, solange man sich verträgt

von Jean-Georges Ploner
Sonntag, 26.08.2018
Artikel teilen: 

Wenn mehrere Partner gemeinsam einen Betrieb führen, wird die Geschäftsbeziehung üblicherweise durch einen Vertrag geregelt. Handelt es sich dabei um den Ehepartner, verzichten viele auf diese Maßnahme. Das ist romantisch, aber nicht klug. Denn die Liebe kommt, die Liebe geht – aber das Geschäft bleibt! Deshalb ist jeder gut beraten, die Zusammenarbeit mit dem (Ehe)-Partner inklusive der Konditionen für den Ausstieg vertraglich festzuhalten. Rosenkriege sind im Kino unterhaltsam, im realen Leben sind sie in vielen Fällen existenzbedrohend!

Drum prüfe, wer sich bindet …

Wer einen Geschäftspartner bzw. Geldgeber mit ins Geschäft nimmt, regelt in Verträgen Art und Umfang der Investi­tion sowie die Gewinnausschüttung. Für die Wahl des Partners gibt es in der Branche drei wichtige Ratschläge: kein Partner ohne Geld, kein Partner, der kokst, kein Partner mit Geld, aber ohne Ahnung von Gastronomie.

Generell sind wir in allen Bereichen durch Verträge gebunden: Miet- und Pachtverträge, Verträge mit Versorgungsunternehmen, Zulieferern, Dienstleistern, Mitarbeitern, dazu kommen die Versicherungen. Vieles unterschreibt man, ohne es genau zu prüfen. Mit möglicherweise fatalen Konsequenzen wie bei Ina Boraschke vom Cello in Bochum. Sie hat ihr (im Winter gut gehendes) Restaurant nach drei harten Anfangsjahren wegen der zwar konzessionierten, aber nicht zugelassenen Außenterrasse schließen müssen. Sie empfiehlt dringend die gewissenhafte Prüfung der Konzession vor dem Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen. Noch ein Tipp im Falle einer Betriebsübernahme: Prüfen Sie die Versicherungssummen im Gebäude- und Inventarbereich. Sie sind häufig nicht hoch genug angesetzt. Spezialmakler können hier hilfreich unterstützen.

Ausreichend versichert?

Ein riesiges Thema sind Versicherungen. Laut der Versicherungsspezialistin Gudrun Lange von Trium sind 75 Prozent der deutschen Hotels nicht ausreichend versichert. Die Deckungslücken sind oft existenzbedrohlich. Einer der größten Fehler ist es, sich über Standardbedingungswerke zu versichern. Besser sind Speziallösungen für die Hotellerie und Gastronomie, die hotelspezifische Bausteine wie Hotelelektronik, Maschinenbruch (z. B. Heizung und Fahrstuhlanlagen), Betriebsschließung aufgrund von Seuchen, Mietverlust, Reiseveranstalter-Haftpflicht nach dem neuen Pauschalreiserecht, Verderb von Tiefkühlware, getränkeführende Leitungen, Bargeld auch unverschlossen, Schrankenanlagen etc. automatisch mitversichern.

Ertragsausfall, Brandschutz & Co.

Ein anderer prekärer Bereich ist die Ertragsausfalldeckung. Vielfach anzutreffen ist die sogenannte kleine Ertragsausfallversicherung, integriert in die Gebäude- und Inventarversicherung. Die Umsatzsummen sind zumeist gering, und jeder Unternehmer muss für sich die Entscheidung treffen, ob das im Falle der Betriebsunterbrechung ausreicht, um wieder auf die Beine zu kommen, bis der Umsatz so wiederhergestellt ist, wie er vor dem Schaden war. Deshalb muss die Versicherungssumme jedes Jahr dem Umsatz entsprechend angepasst werden. Ein brandheißes Thema ist der Brandschutz und neu, aber immer wichtiger, die Cyberversicherung. Denn so sicher die Systeme auch sein mögen, es gibt den Faktor Mensch, der häufig Schadensverursacher ist.

Vielleicht mag sich der eine oder andere jetzt angeregt fühlen, seine Verträge prüfen zu lassen. Eines steht fest: Verträge sind wichtig. Sie sichern den Ernstfall ab, regeln den Umgang miteinander und sorgen für klare Verhältnisse von Anfang an. Deshalb mein Tipp: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Das gilt insbesondere im Geschäftsleben.

Mehr Infos über den Autor: www.fbheroes.de

Der Original-Text aus dem Magazin wurde für die Online-Version evtl. gekürzt bzw. angepasst.

Weitere Artikel aus der Rubrik Management & Marketing

Artikel teilen:
Überzeugt? Dann holen Sie sich das HOGAPAGE Magazin nach Hause!