Arbeitsrecht

Praktikum in der Gastro: 40-Stunden-Woche für 12 Euro

Köche beim Zubereiten von Speisen
Eine St. Pöltner Schülerin wurde für ein viermonatiges Praktikum mit 200 Euro abgespeist. (Foto: © goodluz/fotolia)
Eigentlich gelten in Österreich für ein Pflichtpraktikum in der Gastronomie die Bestimmungen des Kollektivvertrages. Eigentlich. Ein Wirt aus Niederösterreich machte jedoch seine eigenen Bestimmungen.
Donnerstag, 03.08.2017, 16:15 Uhr, Autor: Markus Jergler

Klar, dass die Gastronomie keine Spitzengehälter zahlt ist bekannt, auch oder gerade erst Recht nicht bei Praktikanten. Ein jüngstes Beispiel aus Österreich zeigt, dass es jedoch oft noch dreister geht als angenommen. Der Standard berichtet:

Eine Schülerin aus St. Pölten besucht derzeit eine höhere berufsbildende Schule, um dort ihren Abschluss zu machen. Hierfür ist auch ein Pflichtpraktikum in einem Gastronomiebetrieb vorgesehen. Die junge Frau arbeitete also die vorgeschriebenen vier Monate in einem solchen Betrieb. Insgesamt erhielt sie von ihrem Arbeitgeber nach Ablauf ihres Praktikums gerade einmal 200 Euro, das entspricht einem Wochenlohn von etwa 12 Euro.

Arbeiterkammer schützt Schülerin
Die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich hat in einer Aussendung festgestellt, dass die Höhe des bezahlten „Lohns“ unrechtmäßig ist. Für die Bezahlung von Pflichtpraktika in der Gastronomie gelten die Bestimmungen des Kollektivvertrags, so der AK-Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. Es werde lediglich zwischen dem Pflichtpraktikum, das im Lehrplan vieler Schulen vorgeschrieben ist, und dem Ferienjob unterschieden. Das Praktikum soll dazu dienen ausbildungsrelevante Erfahrungen zu sammeln, während der Ferienjob das oberstes Ziel hat, Geld zu verdienen. Danach steht der Schülerin eine Vergütung in Höhe der Lehrlingsentschädigung zu, die nach AK-Experten 3.400 Euro beträgt. Der Wirt reagierte erst, als es zum Prozess kam. Dort wurde er zur Zahlung des ausstehenden Lohns verurteilt. (derstandard.at/MJ)

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