Wegen Personalmangel
Kein Gefängnis, wenn man kochen kann
Vermutlich seinen Kochkünsten hat es ein Thailänder zu verdanken, dass ihm der Aufenthalt in einem deutschen Gefängnis erspart geblieben ist.
Wie die Bundespolizei am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, war der 43-Jährige wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 3800 Euro oder ersatzweise 100 Tagen Haft verurteilt worden. Da der Mann das Geld nicht aufbringen konnte, sei er am Vortag festgenommen worden. Daraufhin rief der Thailänder „sichtlich verzweifelt“ ein Restaurant in Karlsruhe an und bat um Hilfe. „Der Arbeitgeber hatte wohl keine andere Wahl – ansonsten hätte er sich einen neuen Koch suchen müssen – und bezahlte die geforderte Summe für seinen Angestellten“, teilte die Bundespolizei mit. „Offenbar waren die Kochkünste des 43-Jährigen bisher sehr überzeugend.“ Vielleicht liegt es aber auch am überall um sich greifenden Personalmangel. (dpa/MJ)