Neue Chancen im Gastgewerbe durch Inklusion?
Wo ist Personal geblieben? Wie können zumindest Teile davon für das Gastgewerbe zurückgewonnen werden? Das sind die wichtigen Fragen. Nur über bessere Löhne nachzudenken, ist nicht genug und keine Entlastung für die Betriebe.
Auch Berührungsängste sind hier fehl am Platz. Angesichts der Lage kann sich das Gastgewerbe ein Zögern nicht leisten. Die Branche muss sich teilweise noch von den Corona-Auflagen und einem Personalmangel erholen. Meistens sind der Service und Tätigkeiten hinter den Kulissen betroffen, etwa im Spülbereich.
Doch ohne Geschirr, kein Betrieb. Zusätzliche Ruhetage ermöglichten vielen Betrieben zumindest einen holprigen Restart, bevor der Ukrainekrieg die Preise in die Höhe trieb. Die sommerlichen Temperaturen locken zwar viele Gäste in Bars, Restaurants und Urlaubsorte, doch gibt es noch Luft nach oben.
Finanzielle Anreize schaffen
Es stellt sich die Frage, weshalb viele Arbeitssuchende systematisch ausgeklammert werden, selbst wenn ihr Handicap je nach Arbeitsplatz nicht ins Gewicht fällt. Von den finanziellen Anreizen ganz zu schweigen. Wie Inklusion gelingt, zeigt das Beispiel des Fairhotels in Jena: „Informiert euch, die Ämter fördern das“, rät Ivo Knoll schon seit Jahren. Der F&B-Manager weiß, wovon er spricht.
In der Spülküche sorgt Leon K. für sauberes Geschirr. Der 26-Jährige ist eine der wenigen schwerbehinderten Personen in ganz Thüringen, die sich über eine Vollzeitstelle in der Privatwirtschaft freuen kann. Seine Ausbildung absolvierte er ebenfalls bereits im Fairhotel.
Um das zu ermöglichen, finanzierte das zuständige Integrationsamt den behindertengerechten Arbeitsplatz im Spülbereich. Was zuerst nach abschreckender Bürokratie klingen mag, war mit der Anschaffung einer neuen Spülmaschine schnell getan. Die bisherige Maschine war ohnehin in die Jahre bekommen und das neue Modell als behindertengerechter Arbeitsplatz anerkannt.
Das Amt übernahm daher ein Drittel der Kosten, da neben Leon zwei weitere Kollegen an der Maschine arbeiten; auch eine volle Finanzierung ist möglich. Mit der Anstellung entfällt zudem die Ausgleichsabgabe, die je nach Mitarbeiterzahl entrichtet werden muss, wenn keine schwerbehinderten Menschen angestellt sind. Die Ausgaben sinken, der Spülbereich ist wieder auf dem neuesten Stand und Leon steht seither auf eigenen Beinen.
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