Diese Versicherungen brauchen Azubis und Studenten
Nach der Schulzeit und mit Beginn einer Ausbildung sollte der Versicherungsschutz angepasst werden. Vor allem die aktuelle Krisensituation zeigt wie wichtig es ist, bestmöglich abgesichert zu sein. Was passiert zum Beispiel, wenn der Ausbildungsbetrieb schließen muss? Oder wenn der Auszubildende erkrankt? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun besonders drei Versicherungsarten empfohlen.
Das Basis-Trio für junge Erwachsene, die eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen, besteht laut Verbraucherzentrale NRW aus der Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung Von maßgeschneiderten Berufsanfänger-Paketen von Versicherungsgesellschaften raten die Experten hingegen ab: Oftmals seien die Policen zu teuer, mal offerierten sie überflüssigen Schutz oder deckten existenzielle Risiken nicht ausreichend ab.
Die private Haftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht, zum Beispiel, wenn die Gesundheit eines anderen durch die eigene Unachtsamkeit dauerhaft stark beeinträchtigt wird. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Das sind zum Beispiel Behandlungs- und Krankenhauskosten, Medikamente und Krankengeld ab der siebten Woche einer Krankheit. Zuvor zahlt der
Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung. Im Falle einer schweren Erkrankung springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht der Versicherungsschutz nur bei einer Berufskrankheit und bei einem Arbeitsunfall.
(dpa/tmn/KP)