Rechtstipp

Sind Tattoos, Piercings & Co Privatsache?

Frau mit Kopftuch
Kopftücher, Hidschabs und ähnliche Verhüllungen müssen laut einem Urteil des EUGH vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden, sofern ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen im Betrieb für alle Religionen gilt. (© fotolia.com/BillionPhotos.com) .
Auffallender Körperschmuck ist beliebt wie nie. Und auch die Anzahl der sichtbaren islamischen Kopftücher ist in den letzten Jahren gestiegen. Aber muss all das vom Arbeitgeber akzeptiert werden?
Freitag, 28.06.2019, 09:27 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Was früher mal ein Zeichen für Subkultur war ist schon lange im Mainstream angekommen: die Tätowierung und mit ihr auch Körperpiercings abseits weiblicher Ohrläppchen. Doch was dem Träger gefällt muss dem Arbeitgeber nicht unbedingt gefallen. Doch darf dieser diesbezügliche Vorschriften erlassen? Und wie sieht es mit dem in letzter Zeit vieldiskutierten Kopftuch bei muslimischen Frauen aus? HOGAPAGE gibt Antwort auf diese arbeitsrechtlichen Fragen.

Prinzipiell gilt – und ähnliche Regelungen existieren in Deutschland wie in Österreich – dass das äußere Erscheinungsbild in die Privatsphäre eines Menschen fällt und ein Arbeitgeber berechtigte Interessen nachweisen muss, wenn er diesbezüglich Vorschriften erlässt. Und hier muss im Einzelfall unterschieden werden. Extrempiercings, Gesichtstätowierungen und Irokesenfrisur mögen bei einem Motorradmechaniker kein Problem sein, für den Anlageberater in einer Bank eher schon. Ähnlich auch im Gastgewerbe. Großflächige Tätowierungen gehören bei der jungen Köchegeneration inzwischen schon fast zum guten Ton. Anders sieht die Sache aus, wenn ich an der Rezeption eines Luxushotels sitze oder Restaurantleiter eines 3-Sterne-Lokals mit ständigem Kundenkontakt und der entsprechenden Klientel bin. In solchen Fällen kann ein Arbeitgeber tatsächlich verlangen, dass Piercings während der Arbeitszeit abgenommen oder größere Tätowierungen verdeckt werden. Und klar ist jedenfalls auch, dass Tattoos mit pornografischem oder anstößigem Inhalt (ACAB, 88, Hakenkreuze, etc.) nicht geduldet werden müssen. Ebenso wenn Piercings etwa zu sicherheitsrelevanten oder hygienischen Problemen am Arbeitsplatz führen könnten.

Kopftuchverbot muss keine Diskriminierung sein

Und wie sieht die Sache mit Kopftüchern von muslimischen Frauen aus? Hier wird bei Ablehnung der Vorwurf von Diskriminierung oft besonders laut. Tatsache ist aber, dass die EU ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz unter gewissen Umständen durchaus toleriert. So hat der Europäische Gerichtshof sich vor etwa zwei Jahren mit einem Urteil der Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott angeschlossen, nach der keine unmittelbare Diskriminierung auf Grund der Religion vorliege, wenn einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten werde, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen. Das Verbot könne dann gelten, wenn der Betrieb allgemeine Regeln aufgestellt hat, in denen das Zeigen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen am Arbeitsplatz generell untersagt werde. Das Verbot dürfe allerdings nicht auf Vorurteilen gegenüber einer oder mehreren Religionen oder religiösen Überzeugungen beruhen.

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Ein Gerichtssaal
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Gastgeber bereiten Lockdown-Klage vor

Wie aktuell der Dehoga Sachsen mitteilt, wollen zahlreiche Gastronomen und Hoteliers nun gegen die Corona-Schutzverordnung klagen.
Besteck in einem Restaurant
Corona-Politik
Corona-Politik

NRW-Gastgewerbe pocht auf verbindliche Öffnungsperspektiven

Auch in Nordrhein-Westfalen wird seitens des Gastgewerbes der Druck auf die Politiker erhöht: Die Branche fordert klare Perspektiven und legt einen ausgefeilten Stufenplan für Öffnungen vor.
Corona-Mundabstrich
Infektionsfall im Betrieb
Infektionsfall im Betrieb

Coronatest statt Quarantäne

Um das wirtschaftliche Leben im Herbst aufrecht zu erhalten, müsse ein „Freitesten“ ermöglicht werden, fordert der Österreichische Wirtschaftsbund.
Ein Tisch mit Richterhammer
Urteilsspruch
Urteilsspruch

Erster Gastronom gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

Millionen-Summe für Gastronomen: Nachdem der Münchner Augustinerkeller-Wirt Christian Vogler aufgrund der coronabedingten Schließung seines Restaurants gegen die Versicherung geklagt hat, hat ihm nun das Landgericht recht gegeben.
Personal eines Hotels
Corona-Hilfen
Corona-Hilfen

Petition zur Kurzarbeit-Verlängerung gestartet

In einer neuen Online-Petition für die Verlängerung von Kurzarbeit fordern mehrere Institutionen zur Teilnahme auf. In nur fünf Tagen kamen 40.000 Unterschriften zusammen.
Eine goldene Justitia Figur steht auf vielen 500 Euro Geldscheinen.
Epidemiegesetz
Epidemiegesetz

Entschädigungsanspruch für behördlich geschlossene Betriebe

Österreichische Hoteliers freuen sich über einen wichtigen Schritt des Gesundheitsministers. Der zu entschädigende Verdienstentgang kann jetzt berechnet werden.
Eine Frau mit Mundschutz im Restaurant
Zweckentfremdung
Zweckentfremdung

Gastrobranche kritisiert Polizeizugriffe auf Gästelisten

Der Streit um Polizeizugriffe auf Gästelisten geht in die nächste Runde: Branchenvertreter, FDP und Grüne fordern das Ende dieser Praktiken, CDU-Politiker sehen darin eine notwendige Maßnahme.