Corona-Schäden

So erhalten Betriebe Hilfen von den Bundesländern

Geld
Neben dem Bund unterstützen auch die Länder corona-geschädigte Betriebe. (© BillionPhotos.com /stock.adobe.com)
Die deutschen Bundesländer haben zahlreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zusammengestellt, die unter der Corona-Epidemie leiden.
Mittwoch, 18.03.2020, 10:44 Uhr, Autor: Thomas Hack

Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die einzelnen Länder haben nun Hilfsprogramme für corona-geschädigte Betriebe geschnürt, wie aktuell das Handwerksblatt berichtet. Hier die wichtigsten Maßnahmen:

Nordrhein-Westfalen

In NRW stehen den Unternehmen Finanzierungsangebote wie etwa Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsnotlagen zur Verfügung. Diese werden durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) sowie das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Die Bürgschaftsbank gewährt eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Das bedeutet, kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu beantragen. Die Unternehmen müssen dafür keine Sicherheiten stellen. Weitere Infos gibt es bei der NRW-Förderbank unter 0211/917414800.

Rheinland-Pfalz

Die ISB und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bieten Betrieben Kredite sowie Bürgschaften an. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken. Dazu kommt, dass die Landesregierung via Allgemeinverfügung das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen  bis einschließlich 26. April 2020 aufgehoben hat.

  • Für Fragen können sich Unternehmen an die eigens eingerichtete Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ im Wirtschaftsministerium wenden – telefonisch unter 06131/16-5110 oder per Email unter unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.
  • Sofern es um konkrete Fragen zur finanziellen Wirtschaftsförderung geht, Stichwort Liquiditätshilfen, kann man diese auch direkt der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen: 06131/6172-1333 (Beratungshotline) bzw. beratung@isb.rlp.de.
  • Fragen Bürgschaften gehen bitten direkt an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Wirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat ein 100-Millionen-Euro-Hilfspaket zusammengestellt. Dieses umfasst:

  • Ein Sonderprogramm für Landesbürgschaften: Die Anträge werden schnellstmöglich in einem standardisierten Verfahren bearbeitet – innerhalb von 1 bis 2 Wochen.
  • Das Bürgschaftsvolumen der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken wird verdoppelt – von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.
  • Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank entschieden werden.
  • Für Kleinstbetriebe und Freiberufler gibt es Hilfen in Form von rückzahlbarer Zuschüsse bis 20.000 Euro; für kleine und mittlere Unternehmen bis 200.000 Euro. Die Gelder werden in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgegeben.
  • Bereits bewilligte Investitionszuschüsse für geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen schneller ausgezahlt werden.

Für Fragen gibt es eine Unternehmenshotline: 0385-588 5588, Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr.

Brandenburg

In Brandenburg gibt es folgende Finanzhilfen:

  • Steuererleichterungen: Zum Beispiel können Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. zur Körperschaftsteuer auf Antrag ohne allzu strenge Nachweise herabgesetzt werden. Ebenso ist eine Studnung fälliger Steuerforderungn möglich. Finanzämter verzichten dabei auf Stundungszinsen. Bei unmittelbar Betroffenen werde auch vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Ebenso können Säumniszuschläge erlassen werden.
  • Fördermittel: Die Erleichterung für Kurzarbeitergeld wird auf Landsebene angepasst. Außerdem sollen unter anderem Darlehen gewährt werden.

Bei Fragen gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten:

Saarland

Im Saarland wurde ein 10-Punkte-Plan mit Beratungsangeboten, Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Betriebe mit corona-bedingten Schwierigkeiten eingerichtet. Außerdem soll flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht werden. Weitere Infos für Betriebe im Saarland gibt es unter 0681/501-4433 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) bzw. corona@wirtschaft.saarland.de

Sachsen

In Arbeit ist derzeit ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten, die unter den wirtschaftliche Auswirkungen durch das Coronavirus leiden. Mit der Abwicklung ist die Sächsische Aufbaubank betraut. Geplant sind:

  • Ein zinsloses Liquiditätshilfe-Darlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro. Die Laufzeit soll bis zu acht Jahren betragen; die ersten drei Jahre sollen tilgungsfrei sein.
  • Sächsische Unternehmen mit Liquiditätsengpässen sollen außerdem zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, staatliche Bürgschaften und noch weitere Angebote erhalten. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), erreichbar unter 0351 / 4910-1100.
  • Es können Anträge bei den Finanzbehörden gestellt werden, mittels denen laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer herab- oder ausgesetzt werden. Steuerzahlungen können zudem gestundet, Säumniszuschläge erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden.

Bayern

Bayern hat einen Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro eingerichtet, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll. Zu den Maßnahmen zählen:

  • Die Staatsregierung erhöht den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro.
  • Soforthilfe Corona: Insbesondere für kleinere Betriebe soll es Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro geben. Alles rund um die Antragsstellung finden Sie hier.
  • Bayernfonds: Dies betrifftgrößere mittelständische Betriebe. Der Bayernfonds soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen zu sein.
  • Flexiblere Arbeitszeitenregelung: Es soll Ausnahmen geben, die längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen.

Infos gibt es bei der Bayerischen Staatsregierung unter 089/12 22 20 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr) bzw. direkt@bayern.de.

Niedersachsen

Auch in Niedersachsen werden finanzielle Soforthilfen sowie Entschädigungen zur Unterstützung der Wirtschaft geleistet.

  • In Steuerangelegenheiten werden Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen angepasst. Außerdem sollen Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen schnell und unkompliziert herabgesetzt werden.
  • Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) bietet Unternehmen Bürgschaften bis zu 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren.
  • Geplant ist ein Kredit-Programm für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe (bis 50.000 Euro). Außerdem werden größere Liqiditätskredite vorbereitet (über 50.000 Euro) – voraussichtlich in ca. 6 Wochen verfügbar. Beide Kreditarten werden direkt durch die NBank vergeben.
  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) und Familienbetrieben soll durch ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro geholfen werden. Die Förderhöhe beträgt voraussichtlich 20.000 Euro pro Unternehmen und ist als einmaliger Zuschuss zu sehen.

Ansprechpartner:

  • bei der NBB: Lars Luther und Carsten Bolle, Telefon: 0511/33 70 50.
  • Für Landesbürgschaften: PwC als Mandatar des Landes, Telefon: 0511/535 75323, Email: mike.schwake@pwc.com oder 0511/5357 5351, Email: koch.peter@pwc.com.

Hessen

Die hessische Landesregierung hat bekannt gegeben, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen – unter anderem mit einer raschen Finanzhilfe für die hessische Wirtschaft.

  • Förderkredite: Davon profitieren kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz. Diese erhalten Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Es sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Die Kredite stammen aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK).
  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten außerdem aus Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) Betriebsmittelkredite.
  • Bürgschaften: Es gibt unter anderem Expressbürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Hessen übernimmt zudem Landesbürgschaften.

Infos gibt es bei der Hessische Landesregierung, E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de und bei der Bürgschaftsbank Hessen: 0611/150777. (Diese Nummer kann aber NUR bei Fragen zu Bürgschaften und Sonderkredite helfen)

Thüringen

Das Bürgschaftsprogramm wurde für alle Unternehmen ausgeweitet – einschließlich kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler.

Auch bei den Finanzämter gibt es Maßnahemen zur Liquiditätserleichterung, dazu gehören

  • Steuerstundungen
  • Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen

Infos dazu gibt es bei der Aufbaubank.

Schleswig-Holstein

Das Land hat eine Sofort-Hilfe für vorrangig kleine und mittlere Unternehmen zusammengestellt:

  • Zinslose Steuerstundungen durch das Finanzministerium
  • Kreditangebote durch die Förderbanken Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
  • Weitere steuerliche Maßnahmen sollen folgen

Ansprechpartner finden Sie hier.

Hamburg

Es gibt folgenden Finanzhilfen für Betriebe und Unternehmen in Hamburg:

  • Die Förderprogramme „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“ und „Hamburg-Kredit Wachstum“ stehen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zur Vefügung.
  • Landesbürgschaften bietet die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) an.
  • Bürgschaften übernimmt außerdem die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg zusammen mit der Freien Hansestadt Hamburg.

Ansprechpartner:

  • für Infos zu Förderkrediten und Landesbürgschaften unter: ifbhh.de.
  • IFB Hamburg: 040/248 46 533
  • Hotline der Bürgschaftsgemeinschaft: 040/611 700 100
  • Hotline für Firmenhilfe: 040/432 1694

Berlin

Durch die Coronakrise in wirtschaftliche Not geratenen Unternehmen soll geholfen werden durch:

  • Überbrückungskredite von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB). Diese sollen auch Betriebe aus Branchen erhalten, die sonst davon ausgeschlossen waren, aktuell aber besonders stark betroffen sind, wie etwa Gastronomie und Beherbergung.
  • Der Zugang zum Kurzarbeitergelöd wird deutlich vereinfacht.
  • Steuerstundungen werden leichter möglich
  • Steuervorauszahlungen sollen angepasst werden
  • auf Vollstreckungsmaßnahmen soll verzichtet werden.

Weitere Informationen zur Wirtschaftsförderung unter 030/ 2125-4747 und wirtschaft@ibb.de

Bremen

Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) stellt zusätzliche 10 Millionen Euro zur Verfügung – vorerst. Diese werden in Form von Krediten und Bürgschaften ausgegeben. Für Freiberufler und Kleinunternehmer stehen bis zu 1 Mio. Euro als Liquiditätshilfen zur Verfügung.

Zudem soll es steuerliche Entlastungen geben. Dazu zählen:

  • Laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sollen herab- bzw. ausgesetzt werden können.
  • Zinslose Steuerstudnungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Mehr Informationen unter der BAB-Hotline: 0421/9600 – 333 und per Email unter task-force@bab-bremen.de

(handwerksblatt.de/TH)

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