Rechtstipp

Social Media sind nicht privat

Thumb down Facebook
Oft gefallen Arbeitgebern die Postings ihrer Mitarbeiter in den einschlägigen sozialen Medien gar nicht. Die Folgen können weitreichend sein und zu einer fristlosen Entlassung führen. (© fotolia.com/pixs:sell)
Facebook, Instagram, Twitter & Co. sind für viele unverzichtbare Begleiter des Alltags. Doch nicht alle Postings bleiben privat, im Extremfall können sie einen auch den Job kosten.
Montag, 23.09.2019, 10:51 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Ein Fall, der in der Praxis nicht erst einmal vorgekommen ist: Ein Arbeitnehmer schimpft über seine Chefs und die Firma auf Facebook, die Vorgesetzten finden es heraus – und weg ist der Job. Arbeitsrechtsexperten der Österreichischen Arbeiterkammer warnen daher: „Facebook ist kein geeigneter Ort, um sich das Herz über die Arbeit auszuschütten.“ Wer über die Vorgesetzten oder Kollegen lästert, kann sich arg in die Nesseln setzen und schlimmstenfalls eine berechtigte Entlassung (in Deutschland: fristlose Kündigung) riskieren. Sogar eine Klage wegen Ehrverletzung und Rufschädigung samt Schadenersatzforderung ist möglich.

Auch wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Firma am Cyber-Stammtisch ausgeplaudert werden, kann das zu einer Entlassung/fristlosen Kündigung führen. Schließlich sind Arbeitnehmer zu Loyalität und Treue verpflichtet, das gilt auch fürs Internet.

Facebook-Einträge kriegen leicht „Füße“

Eine weitere oft übersehene „Falle“: Nicht die User suchen eine Information – relevante Informationen „finden“ ihre Adressaten. Weil dieses Web-2.0-Prinzip so gut funktioniert, wird auch „Krankfeiern“ immer öfter via Facebook entdeckt. Wer also offiziell im Krankenstand ist und auf Facebook Fotos von einer Partynacht auf Mallorca postet, darf sich nicht wundern, wenn bei seiner Rückkehr auch der Job weg ist. Denn selbst wer strenge private Sicherheitseinstellungen wählt, ist nicht davor gefeit, dass die Facebook-Einträge „Füße bekommen“: Sie könnten weitergesagt oder in andere Profile weitergeleitet werden. Auch ein Screenshot ist blitzschnell gemacht.

Wer auf Nummer sicher gehen will, dem sei bei Postings generell folgende Vorgangsweise empfohlen: Am besten nur solche Statements veröffentlichen, die man auch selbst mit einem Megaphon mitten auf der Straße von sich geben würde. Und: Postings, die man um halb drei in der Nacht mit 1,5 Promille im Blut verfasst sind auch in den seltensten Fällen eine gute Idee. (AK/CK)

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