Ratgeber

Urlaubsgeld & Co in der Insolvenz: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten

Zwei Stempel mit Aufdrucken „Insolvenz“ und „Antrag“
In der Insolvenz bleiben (gewährter) Urlaub und das entsprechende Urlaubsentgelt grundsätzlich erhalten. (Foto: © Wolfilser/stock.adobe.com)
In vielen Bundesländern steht der Beginn der Sommerferien bevor, in einigen haben sie bereits begonnen. Sicherlich laufen die Urlaubsplanungen bei den meisten bereits auf Hochtouren. Doch was passiert eigentlich mit Urlaubsansprüchen, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber einen Insolvenzantrag stellen muss? 
Montag, 30.06.2025, 15:33 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Auch wenn sich der Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen zuletzt etwas verlangsamt hat, sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache. „Fakt ist: Gerade angesichts der zahlreichen Herausforderungen ist kein Unternehmen davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten, und der Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen wird sich aller Voraussicht nach auch in diesem Jahr fortsetzen“, sagt Dr. Elske Fehl-Weileder. Die Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist unter anderem am Münchner Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig. 

Dr. Elske Fehl-Weileder
Dr. Elske Fehl-Weileder, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht (Foto: © Schultze & Braun)

So hart das zunächst klingt: Die Insolvenz des Arbeitgebers kann jeden treffen. Verbunden damit ist die Sorge um den Arbeitsplatz generell und – mit dem Blick auf die Urlaubserholung im Speziellen – die Sorge um die (sommerliche) Auszeit.

Eine Insolvenz ist kein rechtsfreier Raum

„Wichtig ist: Auch eine Insolvenz ist kein rechtsfreier Raum, und im Zusammenhang mit den Urlaubsansprüchen an sich, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gibt es feste gesetzliche Regelungen“, sagt Alexander von Saenger. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist unter anderem am Nürnberger und am Bremer Standort von Schultze & Braun tätig. „Jedoch ist es wichtig, immer den jeweiligen Einzelfall zu betrachten – gerade auch, da jedes Unternehmen und jede Insolvenz unterschiedlich ist.“

Urlaubsansprüche, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in der Insolvenz:

In der Insolvenz bleiben (gewährter) Urlaub und das entsprechende Urlaubsentgelt – also die Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs – grundsätzlich erhalten. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung zum Urlaubsentgelt und soll dem Arbeitnehmer in der Urlaubszeit eine finanzielle Unterstützung geben. 

Wenn der genehmigte Urlaub in den Insolvenzgeldzeitraum – in der Regel die ersten drei Monate nach dem Insolvenzantrag – fällt, erhält der Arbeitnehmer sein Urlaubsentgelt als Teil des sogenannten Insolvenzgelds. Gleiches gilt häufig auch für das Urlaubsgeld, das in manchen Arbeitsverträgen vereinbart ist und oftmals im Juni oder Juli als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

Wenn der Urlaub bereits genehmigt ist, bleiben die gewählten Urlaubstage dem Arbeitnehmer erhalten. Der Urlaub geht also nicht durch die Insolvenz „verloren“. Wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aber erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens antritt, ist der Anspruch auf Urlaubsentgelt einschließlich eventuellem Urlaubsgeld eine sogenannte Masseforderung. Das bedeutet, dass diese Beträge vom Insolvenzverwalter vorrangig gezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse dafür ausreichend Geld hat. 

Wenn nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer insolvent ist

Doch was gilt im umgekehrten Fall? Also, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer (privat-)insolvent ist und er den pfändbaren Teil des Einkommens über den Verwalter an seine Gläubiger abgeben muss?

Alexander von Saenger
Alexander von Saenger, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Foto: © Schultze & Braun)

„Das Urlaubsgeld bleibt einem Arbeitnehmer in einem solchen Fall in voller Höhe erhalten und ist nicht pfändbar – aber nur, solange das Urlaubsgeld innerhalb der üblichen Höhe liegt“, ordnet Alexander von Saenger ein. „Das Urlaubsentgelt ist als normales Gehalt hingegen bis zur Pfändungsfreigrenze von 1.555,00 Euro pfändbar, die seit dem 1. Juli 2025 gilt.“

Pfändbar oder nicht pfändbar?

Aber nicht nur mit dem Blick auf das Urlaubsentgelt, sondern auch generell müssen sich Arbeitgeber bei einer Pfändung des Einkommens eines Arbeitnehmers regelmäßig die Frage stellen: „Pfändbar oder nicht pfändbar?“.

„Besonders relevant ist die Antwort auf diese Frage jedes Jahr zum 1. Juli, wenn die neuen Pfändungsfreigrenzen beachtet werden müssen. Denn sonst drohen Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand oder ein finanzieller Verlust“, sagt Dr. Elske Fehl-Weileder. „Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und ein Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber für die Differenz haftbar machen – etwa, wenn er weniger als den durch die Pfändungsfreigrenzen geschützten Betrag überwiesen bekommen hat.“

Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten sich Unternehmen den 1. Juli daher am besten jedes Jahr rot im Kalender markieren.

(Schultze & Braun /SAKL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Brückentage
Urlaubsplanung
Urlaubsplanung

Brückentage: Wer bekommt Urlaub?

Für Beschäftigte ist der Frühsommer eine schöne Zeit – dank vieler Feiertage sind die Arbeitswochen oft kurz. Um die Brückentage aber wird regelmäßig gestritten. Wer bekommt frei, wenn alle wollen?
Tanzende Leute bei einer Weihnachtsfeier.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Betriebliche Weihnachtsfeier: Was gilt?

Winter, Schnee und Weihnachtsfeier: Viele Arbeitgeber organisieren vor den Feiertagen eine Fete für die Belegschaft. Doch was muss bei diesen Anlässen beachtet werden?
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Recht
Recht

Was passiert, wenn der Arbeitgeber zu viel Lohn ausweist?

Wenn plötzlich mehr Geld auf der Lohnabrechnung steht, ist das für Arbeitnehmer erst einmal ein Grund zur Freude. Steckt jedoch ein Fehler dahinter, lassen sich keine Ansprüche ableiten, zeigt ein Urteil.
Und was unternehmen Sie für das Wohl Ihrer Mitarbeiter?
Weltgesundheitstag 2023
Weltgesundheitstag 2023

Mit 5 Tipps Mitarbeitergesundheit fördern

Am 7. April 2023 ist Weltgesundheitstag. „Gesundheit für alle“ lautet das Motto in diesem Jahr. Aber wie können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in puncto Gesundheit fördern? 
Büro Gespräch Bewerberin
Recruiting
Recruiting

Mit 5 Tipps zum attraktiven Arbeitgeber werden

Der Fachkräftemangel in Hotellerie und Gastgewerbe ist gravierend. Wenig Personal bedeutet in der Regel Überstunden, zunehmenden Stress und eine hohe Arbeitsbelastung. Das sorgt für Unmut in der Belegschaft. Wie kann man dem entgegenwirken?
Ein Bewerbungsgespräch. (Symbolbild)
Recruiting
Recruiting

Wie gewinnt man mit dem richtigen Marketing Mitarbeiter?

In Gastronomie und Hotellerie ist ein Wettbewerb um die besten Fachkräfte entbrannt: Was müssen Arbeitgeber tun, um als Sieger aus diesem Wettbewerb hervorzugehen?
Zwei Urlauber sonenn sich mit Weihntachsmützen auf dem Kopf am Strand.
Recht
Recht

Was Arbeitnehmer über den Weihnachtsurlaub wissen sollten

Über Weihnachten nehmen sich Arbeitnehmer gerne frei. Auch der Jahreswechsel wird gern im familiären Umfeld gefeiert. Aber wie war das noch gleich mit Urlaubssperren zum Jahresende und ist Heiligabend überhaupt ein Feiertag?
Bob's Betriebleiter
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Im BOB’S spielt die Musik

Spannende Aufgaben, lockere Kollegen und die Möglichkeit, auf der „Rock ’n‘ Roll“-Karriereleiter aufzusteigen – all das und noch viel mehr bietet BOB’S. Das Augsburger Gastrounternehmen sucht neue Mitarbeitende, die den „Rock ’n‘ Roll“-Spirit leben und Lust auf neue Herausforderungen haben.
Gruppenfoto der Mitarbeiter des Marriott Bonvoy in Frankfurt, die mit ausladenden Gesten vor der Fassade des Hotels posieren
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Ready for Food, Jobs & Rock ’n‘ Roll?

Am 21. Juli 2022 bietet das Frankfurt Marriott Hotel einen Schnuppertag für Karriereinteressierte. Dabei hat man die Möglichkeit, alles über Jobmöglichkeiten im Veranstaltungsbereich des höchsten Hotels Deutschlands zu erfahren.