Arbeitsmarkt

Aktivrente bringt neue Chancen für Arbeitgeber

Rüstiger Rentner sitzt mit Laptop und Notizbuch auf der Couch
Durch die Aktivrente sollen Rentner ab 2026 pro Jahr 24.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. (Foto: © kucherav/stock.adobe.com)
Ab 2026 können Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen – ein Anreiz, der ihre Erwerbsbeteiligung deutlich steigern dürfte. Für Arbeitgeber eröffnet die Aktivrente neue Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte länger zu halten und flexible Teilzeitmodelle auszubauen.
Montag, 24.11.2025, 14:39 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Ab dem 1. Januar 2026 soll die Aktivrente kommen – und damit für Arbeitgeber eine neue Möglichkeit, ältere Mitarbeiter länger im Betrieb zu halten. Die Bundesregierung plant, dass Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 24.000 Euro im Jahr (2.000 Euro monatlich) steuerfrei hinzuverdienen können. Damit will die Politik Altersarmut entgegenwirken und die Erwerbsbeteiligung Älterer erhöhen – ein Ansatz, der vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Gerade für das Gastgewerbe stellt dies eine große Chance dar, den aktuellen Personalmangel einzudämpfen. Denn mit Rentnern steht eine bislang eher ungenutzte Personalreserve zur Verfügung. Gerade Gastronomen und Hoteliers können dabei von älteren Beschäftigten profitieren, da sie mit ihrer Erfahrung und Flexibilität den Betrieb bereichern können. Durch die geplante steuerfreie Hinzuverdienstgrenze von bis zu 2.000 Euro monatlich könnten nun Mitarbeiter jenseits der Regelaltersgrenze motiviert werden, länger im Gastgewerbe zu bleiben oder wieder einzusteigen. Dies könnte dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Was ändert sich für Unternehmen?

Hinzuverdienst führt seit 2023 zwar nicht mehr zur Rentenkürzung – doch bislang mussten Rentner ihren Arbeitslohn gemeinsam mit der Rente versteuern. Ab 2026 entfällt diese Belastung für abhängig Beschäftigte mit Regelaltersgrenze. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind nicht begünstigt, da die Steuerfreiheit nur greift, wenn Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführen.

Für Unternehmen bleibt die Sozialversicherungspflicht unverändert: Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren Anteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für beschäftigte Rentner.

Mehr Arbeitsangebot im Ruhestand erwartet

Mehrere Studien und Umfragen zeigen, dass die Reform das tatsächliche Arbeitsvolumen im Rentenalter erhöhen könnte:

  • Laut DIW-Berechnungen könnten 25.000 bis 33.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen – ein „moderater Beschäftigungseffekt“.
  • Die Erwerbsbereitschaft steigt: Unter den neuen Bedingungen sinkt der Anteil derer, die gar nicht weiterarbeiten möchten, von 52 auf rund 47 %.
  • Eine Silvertalent-Umfrage unter 1.125 Senioren zeigt: 55 % der Befragten planen, durch die Aktivrente künftig mehr zu arbeiten.

Dabei verändern sich auch die Arbeitszeitmodelle:

  • Bislang wollten 36 % höchstens 10 Stunden pro Woche arbeiten – künftig nur noch 21 %.
  • Besonders Teilzeitmodelle zwischen 11 und 20 Stunden werden deutlich attraktiver.
  • Jeder fünfte Rentner plant, etwa zehn Stunden pro Woche zusätzlich zu arbeiten.

Damit verliert der klassische Minijob an Bedeutung; längere Teilzeitarbeit dürfte zur neuen Norm werden.

Erleichterte Befristungen geplant

Zusätzlich soll die Rentenreform das Arbeitsrecht anpassen: Sachgrundlose Befristungen für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen erleichtert werden.

Geplant sind unter anderem:

  • bis zu acht Jahre sachgrundlose Befristung beim selben Arbeitgeber,
  • maximal zwölf einzelne Verträge,
  • weiterhin maximal zwei Jahre pro Einzelvertrag und höchstens drei Verlängerungen.

Damit könnten Unternehmen ältere Mitarbeiter flexibler und rechtssicher weiterbeschäftigen.

Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Die Aktivrente schafft finanzielle Anreize für längerfristige Beschäftigung – allerdings nur, wenn Rentner über sozialversicherungspflichtige Modelle angestellt sind. Für Unternehmen ergibt sich kein unmittelbarer finanzieller Vorteil, aber ein potenziell größerer Pool erfahrener Arbeitskräfte.

Studien weisen darauf hin, dass die Reform nur dann volle Wirkung entfaltet, wenn die Politik die neuen Regeln aktiv kommuniziert und weitere arbeitsrechtliche Klarheit schafft. Viele Rentner kennen nicht einmal die aktuellen Möglichkeiten: Nur 37,5 % wussten, dass seit 2023 keinerlei Hinzuverdienstgrenzen mehr gelten.

(dpa/Bertelsmann Stiftung/Human Resources Manager/Presseportal/SAHO)

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