Foodtruck

Arbeitsschutz auf engstem Raum

Betreibern von Imbisswagen und Foodtrucks steht die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe nun mit hilfreichen Checklisten zur Seite. (Foto © tdub303 via Getty Images)
Ob zwischendurch oder „auf die Schnelle“ – die Nachfrage nach leckerem Essen, das jederzeit und überall zur Verfügung steht, ist groß. Foodtrucks sind daher beliebter denn je. Betreiber sollten ihre Aufmerksamkeit von Anbeginn der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz widmen.
Montag, 07.03.2022, 13:07 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Rollende Kleinküchen wie Foodtrucks sind über das Angebot des klassischen Bratwurst-Imbisswagen hinaus relativ einfach zu bedienen. Viele Betreiber sind jedoch Quereinsteiger oder Existenzgründer, denen es oft an Erfahrung oder Informationen fehlt.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim empfiehlt daher, sich von Anfang an mit dem Thema Arbeitssicherheit und  Gesundheitsschutz auseinander zu setzen. Denn Arbeitsunfälle, kranke Mitarbeiter, gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze und Abläufe können den wirtschaftlichen Erfolg erheblich schmälern.

Checklisten zum Arbeitsschutz

Einen einfachen und praktikablen Einstieg in den Arbeitsschutz bieten die Checklisten, die die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gemeinsam mit Fahrzeugherstellern und -betreibern entwickelt hat und in der aktuellen Ausgabe der BGN-Zeitschrift „report“ veröffentlicht (www.bgn.de). Dort geht es, neben der Ausstattung des Fahrzeuges und des Arbeitsplatzes, auch um speziellere Themen wie die Arbeitsorganisation oder den Betrieb von Flüssiggas-Flaschenanlagen.

Mehr ins Detail geht die BGN-Handlungshilfe „Verkaufsfahrzeuge“, die darüber hinaus auch weiter Hinweise auf Arbeitshilfen bietet. Wer die 5-seitige Handlungshilfe durcharbeitet und dokumentiert, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Denn man hat gleichzeitig auch Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, zu der man verpflichtet ist (www.bgn.de).

(BGN/KG)

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