Novellierung

Ministerium stellt Weinrechtsreform vor

Eine Hanvoll Weintrauben
Im Qualitätsweinsegment soll das deutsche System stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden – so eines der Eckpunkte der Weinrechtsreform. (© luckybusiness/stock.adobe.com)
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wird dieser Tage mit den zuständigen Länderreferenten die Weinrechtsreform besprechen. Eines der Ziele: neue Vermarktungsperspektiven für Winzer eröffnen.
Dienstag, 14.01.2020, 09:54 Uhr, Autor: Thomas Hack

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet derzeit an einer Reform des Weingesetzes. „Mein Ziel ist es, mit der Novelle neue Vermarktungsperspektiven für unsere Winzerinnen und Winzer in Deutschland zu eröffnen, mehr Wertschöpfung sowie den Ausbau der Marktanteile deutscher Weine zu erreichen”, so Bundesministerin Julia Klöckner. Um sich über die wesentlichen Inhalte der anstehenden Reform auszutauschen, hatte Klöckner 2019 zu mehreren Branchendiskussionen eingeladen, wobei das Ministerium im Vorfeld die zentralen Änderungen und Neuerungen im Rahmen der Novellierung zusammengetragen hat. Diese stellte Klöckner nun auf dem Großen Pfälzer Weinbautag in Neustadt vor. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Im Qualitätsweinsegment soll das deutsche System stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen „je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“.
  • In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage einer bundesweiten Vereinheitlichung der Kriterien für die Verwendung traditioneller Begriffe – wie Prädikatswein, Spätlese, Auslese oder Eiswein. Das soll diese Weine aufwerten.
  • Im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes wird die maximal genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen auf jährlich 0,3 Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche festgelegt. Diese Begrenzung gilt bis 2023 und ist vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten notwendig.
  • Um den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen, sollen EU-Fördergelder effektiver genutzt werden.

Die geplanten Neuerungen werden dieser Tage im Rahmen einer Besprechung mit den Referenten aus den Bundesländern für Wein diskutiert werden, die hier ihre fachlichen Einschätzungen einbringen können. Nachdem die Reform des Weingesetzes in der vergangenen Legislaturperiode zurückgestellt worden war, soll das Vorhaben nun unter anderem auf Grundlage eines 2019 verabschiedeten nationalen Eckpunktepapieres umgesetzt werden.

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