Nahrungsmittel

EU erlaubt „Fleisch“-Bezeichnungen bei Veggie-Produkten

Ein veganer Burger
Auch ein veganer Burger darf die Bezeichnung „Burger“ tragen – so eine Entscheidung des EU-Parlaments. (©Magdalena Bujak/stock.adobe.com)
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass auch Veggie-Produkte Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Steak“ oder „Wurst“ tragen dürfen. Bei „Milch“ sieht die Rechtslage allerdings anders aus.
Montag, 26.10.2020, 09:50 Uhr, Autor: Thomas Hack

Dürfen vegetarische Produkte Bezeichnungen wie „Burger“ oder „Steak“ tragen? Das EU-Parlament hat dieser Tage jedenfalls einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung solcher Bezeichnungen abgelehnt. Auch ein Kompromiss-Entwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“ vorschlug, fiel durch.

„Veggie-Steak“ erlaubt, „Mandelmilch“ verboten

Während die pflanzliche Pelle der Tofu-Wurst unberührt bleibt, soll es der Entscheidung des EU-Parlaments zufolge aber Änderungen bei anderen Produkten geben: Der Gesetzesentwurf für strengere Regeln für Milchalternativen erhielt eine Mehrheit von 386 zu 290 Stimmen. Bezeichnungen wie „Mandelmilch“ sind in der EU bereits verboten. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2017, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnungen von Milchfolgeprodukten als „Käse“ oder „Butter“.

„Schaden für Landwirte und Konsumenten“

Vor allem Landwirtschaftsverbände hatten vorab massiv Werbung für das Verbot der Fleischbezeichnungen für Ersatzprodukte gemacht. Der EU-Landwirtschaftsverband (Copa-Cogeca) erklärte in einem Tweet, dass mit der Zulassung von Fleischbezeichnungen für pflanzenbasierte Alternativen die Büchse der Pandora geöffnet werde. Er sprach von einem Schaden für Landwirte und Konsumenten, die durch die unklaren Bezeichnungen verwirrt würden. (dpa/TH)

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