Zweites Insekt in der EU zugelassen

Wanderheuschrecke als Lebensmittelzutat

Sushi mit Heuschrecke
Nach dem Mehlwurm wurde nun auch die Wanderheuschrecke in der EU als Lebensmittel zugelassen. (Foto: © CK Bangkok Photo – stock.adobe.com)
Frittierte Heuschrecken auf dem Teller? Nach dem Mehlwurm hat die Europäische Kommission die Wanderheuschrecke als Snack und Lebensmittelzutat für den Markt zugelassen. Allerdings müssen insektenbasierte Produkte entsprechend gekennzeichnet sein.
Donnerstag, 25.11.2021, 11:19 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Täglich verzehren Millionen von Menschen in vielen Teilen der Welt Insekten. Die Welternährungsorganisation (FAO) hat in verschiedenen Studien festgestellt, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen (vor allem Chitin) und Mineralstoffen sind. Als alternative Eiweißquelle können sie einen Beitrag zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung leisten. In der Europäischen Union sind Insekten bislang aber nur Nischenprodukte. Essbare Insekten und insektenhaltige Produkte gelten als neuartige Lebensmittel, da sie bislang in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Sie müssen nach den Regeln der Novel-Food-Verordnung gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.

Von Paste bis Backware: Weg für die Wanderheuschrecke geebnet

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam nun zu dem Schluss, dass die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) bei den vorgeschlagenen Verwendungen und Mengen für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist. Der Verzehr hat nach Ansicht der Experten keinen ernährungsphysiologischen Nachteil. Die Insekten werden in gefrorener, getrockneter und pulverförmiger Form erhältlich sein und sollen als Zutat in einigen Produkten angeboten werden. Dazu zählen Frühstückscerealien, Pasta, Backwaren, Soßen, Fleischerzeugnisse und Fleischersatzprodukte. Gefroren und getrocknet müssen die Beine und Flügel der Heuschrecken vom Hersteller entfernt werden, um das Risiko von Darmverstopfungen zu verringern.

Allergische Reaktionen möglich

Es ist bekannt, dass empfindliche Menschen allergisch auf das Insektenprotein reagieren können. Bei Personen mit bereits bestehenden Allergien gegen Krustentiere wie Garnelen, Weichtiere wie Muscheln und Hausstaubmilben sind allergische Kreuzreaktionen möglich. Außerdem könnten Allergene aus dem Futter wie etwa das Klebereiweiß Gluten in die Produkte gelangen. Daher müssen Heuschreckenprodukte entsprechend gekennzeichnet sein.

Nach Mehlwürmern und Heuschrecken werden noch mehr insektenbasierte Lebensmittel folgen. Die EFSA hat positive Stellungnahmen zur Hausgrille (Acheta domesticus) veröffentlicht, über die in Kürze entschieden werden soll. Weitere neun Anträge liegen vor.

(BZfE/NZ)

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