Transparenz- und Kompetenzpflichten

IHA aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Zwei Hotelmitarbeiter schauen auf einen Computer an der Rezeption
Ein aktualisierter IHA-Leitfaden erläutert, welche Transparenz- und Kompetenzpflichten beim Einsatz von KI in Hotels gelten. (Foto: © fizkes/stock.adobe.com)
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzvorgaben beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Ein aktualisierter Leitfaden des Hotelverbands Deutschland (IHA) erläutert, welche Anforderungen sich daraus für Hotels ergeben.
Montag, 03.08.2026, 15:48 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content.

Der aktualisierte Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im Extranet des Verbands zur Verfügung.

Vorgaben für Chatbots und weitere KI-Anwendungen

Der Leitfaden erläutert, welche Anforderungen sich für Hotels seit dem 2. August 2026 ergeben. Dabei geht es insbesondere um Buchungs- und Service-Chatbots, KI-gestützte Telefon- und Messenger-Assistenten, Bildbearbeitungstools sowie generative KI für Texte und Marketinginhalte.

Zudem grenzt die Veröffentlichung die Verantwortlichkeiten von Anbietern und Betreibern voneinander ab. Beim Einsatz fertiger Softwarelösungen sind Hotels in der Regel Betreiber. Technische Pflichten wie die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte treffen dagegen vorrangig den jeweiligen Anbieter.

„Mit dem aktualisierten Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern eine verständliche und umsetzungsorientierte Hilfestellung an die Hand. Entscheidend ist, die eingesetzten KI-Anwendungen zu kennen, Verantwortlichkeiten mit den Systemanbietern zu klären und gegenüber Gästen transparent zu kommunizieren“, erklärt Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Wann bearbeitete Hotelfotos gekennzeichnet werden müssen

Ein Schwerpunkt der Aktualisierung liegt auf der KI-gestützten Bearbeitung von Hotelfotos. Moderate Korrekturen an Farbe, Licht und Qualität gelten demnach regelmäßig als technische Standardbearbeitung.

Anders sieht es aus, wenn Bilder so verändert werden, dass sie über die Ausstattung, Lage, Umgebung oder Qualität eines Hotels täuschen können. In solchen Fällen können Kennzeichnungspflichten und zusätzlich lauterkeitsrechtliche Risiken entstehen. Der Leitfaden enthält hierzu konkrete Beispiele und eine praxistaugliche Orientierung für das Hotelmarketing.

Mitarbeiter müssen angemessen eingewiesen werden

Der Leitfaden greift außerdem die bereits seit dem 2. Februar 2025 geltende Kompetenzpflicht nach Artikel 4 des EU AI Act auf. Diese verlangt keine pauschale Zertifizierung aller Beschäftigten. Notwendig ist jedoch eine angemessene und dokumentierte Einweisung der Mitarbeiter, die KI-Systeme einsetzen oder deren Ergebnisse prüfen und weiterverwenden.

Darüber hinaus enthält der Leitfaden unter anderem Musterhinweise für Chatbots und Telefonassistenten, Beispiele zur Bildbearbeitung, Empfehlungen für Anbieterbestätigungen sowie eine kompakte Checkliste für die betriebliche Umsetzung.

(IHA/SAKL)

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