Digitales

Corona-App für Restaurant-Besucher keine Pflicht

Corona-Warn-App der Bundesregierung
Zur Nutzung der Corona-Warn-App gibt es keine Verpflichtung, sie ist freiwillig. (Foto: ©Udo Herrmann/stock.adobe.com)
Die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung sorgt für Diskussionsstoff. Auch über eine verpflichtende Nutzung und dadurch entstehende Vorteile ist zu lesen. Fehlinformationen, wie sich nun zeigt.  
Donnerstag, 18.06.2020, 16:37 Uhr, Autor: Kristina Presser

Seit wenigen Tagen steht die bereits im Vorfeld vieldiskutierte Corona-Warn-App der Bundesregierung zum Download bereit – und sorgt auch weiterhin für Unstimmigkeiten. Entwickelt wurde die App, um frühzeitig Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten zu informieren und Infektionsketten rasch unterbrechen zu können. In sozialen Netzwerken kursiere nun die Behauptung, jeder Bürger sei verpflichtet sie zu nutzen, die Regierung plane sogar, dass künftig nur noch App-User ein Restaurant betreten dürften, wie die Faktencheck-Redaktion der Deutschen Presseagentur berichtet – um gleichzeitig Klarheit in der Angelegenheit zu schaffen. Denn feststeht: Download und Nutzung der App sind freiwillig. Das heißt, dass auch für Restaurants derzeit keine App-Pflicht vorgesehen ist.

Zur Funktion der Corona-Warn-App

Wie das dpa-Faktencheck-Team darlegt, muss die Corona-Warn-App aktiv aus dem App-Store von Apple oder bei Google Play heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden. Regelmäßig funkt die App dann eine anonymisierte, alle 10 bis 20 Minuten wechselnde Identifikationsnummer (ID) in die nähere Umgebung – und lauscht zugleich nach solchen Signalen anderer Geräte. Kommen sich App-User bis auf wenige Meter nahe, tauschen deren Smartphones ihre IDs aus. Diese werden für 14 Tage lokal auf den jeweiligen Geräten gespeichert. Es werden von der Corona-Warn-App keine Ortsinformationen erfasst oder übertragen.

Wird nun ein Nutzer positiv auf das Virus getestet, kann er seinen (offiziell bestätigten) Status selbst in der App vermerken. Und er kann veranlassen, dass alle App-Nutzer, die sich im Ansteckungszeitraum in seiner unmittelbaren Nähe aufgehalten haben, informiert und aufgefordert werden, sich ebenfalls testen zu lassen. Damit sei die Nutzung der App sowie die dortige Meldung eines Infektionsfalles „vollkommen freiwillig“, heißt es auf der Website der Bundesregierung.

Verwirrende Äußerungen  

Zu Verwirrungen kam es, da Politiker laut über Anreize zur Nutzung der App nachgedacht hatten – etwa Axel Voss im Interview mit der FAZ. Demnach sollten zum Beispiel erst wieder jene ins Restaurant dürfen, die die Warn-App benutzen. Auch mögliche Steuervorteile für App-User wurden genannt.

Außerdem waren Stimmen aufgekommen, Betriebe könnten ihre Belegschaft, Restaurants ihre Kundschaft aus Sicherheitsgründen zur Nutzung der App verpflichten. Das Recht hätten sie, gibt die Faktencheck-Redaktion an und verweist auf die Privatautonomie.

Statement der Justizministerin

Daher drängten etwa die Bundestags-Grünen auf ein spezielles App-Gesetz, das die Freiwilligkeit sichert. Justizministerin Christine Lamprecht hält das dagegen für unnötig und an der Lebenswirklichkeit vorbei. Ein Wirt habe nichts davon, Gäste ohne App abzuweisen, wie sie gegenüber der FAZ sagte.
(ots/dpa/KP)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

IATA Travel Pass-App
IATA Travel Pass App
IATA Travel Pass App

Emirates startet Travel Pass-Testlauf

Auf einem Flug von Dubai nach Barcelona hatten Emirates-Passagiere am 15. April erstmals die Möglichkeit den IATA Travel Pass auszuprobieren.
Eine Gruppe feiernder Menschen mit Sekt und Konfetti in der Hand
#SAVETHENIGHT
#SAVETHENIGHT

Denkathon zum Erhalt des Nachtlebens

Beim virtuellen Denkathon von Jägermeister ging es am Wochenende um Ideen, wie der Gastro-, Club-, Kultur- und Nightlife-Branche geholfen werden kann. Insgesamt entstanden so 35 Lösungsansätze – die drei Gewinner werden hier kurz vorgestellt.
Eine Frau mit Handy im Restaurant
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Bund fördert digitale Gästedaten-Erfassung

Dem NRW-Digitalminister Andreas Pinkwart zufolge hat das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, im Rahmen der Überbrückungshilfen die Kosten für digitale Gästelisten-Apps zu fördern.
Eine Frau mit Smartphone
Technik
Technik

Dehoga startet Corona-App

Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband bringt in wenigen Tagen eine eigene Corona-App für Restaurantgäste auf den Markt. Diese sei einfach zu bedienen und gewährleiste den Datenschutz.
Ein Koch mit einem Smartphone
Digitalisierung
Digitalisierung

Kostenlose Gastro-App bietet digitale „Corona-Checks“

Das Kölner Startup Flowtify launcht die Handy-App „UNLOCK“ zur Selbstkontrolle von Gastronomie-Mitarbeitern und Gästen.
Burger King
Kundenbindung
Kundenbindung

Burger King startet mit eigenem Treueprogramm

Kronen sammeln und Prämien einlösen – damit will Burger King Deutschland jetzt Gäste anlocken und binden. Denn die Schnellrestaurantkette hat ein neues Bonusprogramm eingeführt. 
Dirk Iserlohe
Corona-Entschädigungen
Corona-Entschädigungen

Dirk Iserlohe will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Dorint-Gruppe bezüglich der ungleichen Behandlung bei den Corona-Hilfen zurückgewiesen. Trotzdem will Dorint-Aufsichtsrat Dirk Iserlohe den Kampf für gerechte Beihilfen für große mittelständische Hotelunternehmen fortsetzen.