Online-Plattformen

Airbnb: „Geschäftsmodell basiert auf illegaler Dienstleistung“

Laptop auf Sofa
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Der Dehoga Wiesbaden ist sauer. Matthias Gerber, Kreisvorsitzender des Verbandes, wirft der Online-Plattform Airbnb ein illegales Geschäftsmodell vor.
Freitag, 27.01.2017, 11:13 Uhr, Autor: Felix Lauther

Matthias Gerber vom Dehoga-Kreisverband Wiesbaden platzt die Hutschnur, wenn er an die Praktiken der privaten Zimmervermittlungsplattform Airbnb denkt. Er ist selbst Hotelier und wirft dem US-amerikanischen Unternehmen auch die „Vermittlung von illegalen Dienstleistungen vor“. Harter Tobak. Und Gerber poltert gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung munter weiter: „Das hat nichts mit Social Community oder Shared Economy zu tun. Es geht darum, Geld zu erwirtschaften.“

Airbnb schade dem Wettbewerb
Der Vorsitzende des Kreisverbandes des Dehoga Wiesbaden fordert die verantwortliche Behörden der hessischen Landeshauptstadt auf, die gleichen Maßstäbe bei ihren Kontrollen der gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen und Zimmern anzulegen, wie bei Hotels und Pensionen. Auch die Stadt München will strenger gegen eine Zweckentfremdung von Mietwohnungen durch Airbnb vorgehen (HOGAPAGE Today berichtete).

In Wiesbaden bieten nach den Recherchen der FAZ derzeit rund 300 Anbieter über Airbnb eine Übernachtungsmöglichkeit an. Die Preise dafür reichen von 18 bis 140 Euro pro Nacht. Matthias Gerber behauptet gegenüber der Zeitung, dass 100 davon „eindeutig gewerblich“ offerieren.

Politik, Ordnungsamt und Bauaufsicht reagieren zurückhaltend
Dies seien keine Studenten, die ihr Zimmer für ein paar Monate untervermieten. Er erzählt von einem Fall, bei dem zwei Schwestern wohl acht oder neun Apartments für 50 Euro pro Nacht vermieten. Wären diese Apartments nur zu Hälfte ausgelastet, würden die Vermieter rund 225 Euro pro Nacht einnehmen. Daraus ergeben sich monatliche Einnahmen in Höhe von 6.750 Euro. Hochgerechnet aufs Jahr könnten die Schwestern somit 80.000 Euro verbuchen. Dies würde der Allgemeinheit schaden, weil die Vermieter keine Einkommen- und Umsatzsteuer abführen müssten. Ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Hotellerie, schimpft der Vorsitzende des Wiesbadener Dehoga-Kreisverbandes.

Brandbrief an OB Sven Gerich
Ein Brandbrief an Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) hätte kein Eingreifen der Wiesbadener Politik zur Folge gehabt. Auch dem Ordnungsamt der Stadt seien laut Christoph Fink die Hände gebunden: „Wir haben keine Aktien im Spiel.“ Die gewerbliche Vermietung bedürfe keiner Erlaubnis durch das Ordnungsamt. Man könne nur aktiv werden, wenn ein Vermieter von sich aus ein Gewerbe anmeldet. „Dann melden wir das dem Zoll und der Finanzverwaltung“, erklärt Fink der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die geänderte Nutzung von Wohnraum müsse die Bauaufsichtsbehörde bewilligen. Die FAZ fragte daraufhin bei Baudezernentin Sigrid Möricke (SPD) nach. Die Antwort klingt politisch verhalten: „Da in Wiesbaden derzeit kein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum existiert, unterliegt die Sach- und Rechtslage für Ferienwohnungen einer differenzierten planungs- und bauordnungsrechtlichen Betrachtung.“ (FAZ / FL)

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