Gerichtsurteil

Gästebewertungen: Google muss negative Kommentare nicht löschen!

Finger zeigt Richtung Kamera. Smiley neutral, fröhlich, traurig
Bei negativen Kommentaren durch Internetuser sind den Gastro-Betrieben oft die Hände gebunden. (© pixabay.com)
Schreiben Gäste über Google eine negative Kritik über Euren Gastro-Betrieb, muss Google diesen Kommentar nicht löschen. Ein aktuelles Urteil stärkt nun die freie Meinungsäußerung der Kunden.
Freitag, 17.03.2017, 11:43 Uhr, Autor: Felix Lauther

Das Urteil des Augsburger Landgerichts ist ein kleiner Dämpfer für Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie. Böse User-Kommentare über den Betrieb müssen von der Online-Suchmaschine Google nicht gelöscht werden. Im konkreten Fall wollte ein Betrieb die Löschung einer äußerst kritischen Online-Bewertung durch seinen Kunden einklagen. Darin schreibt der anonyme Verfasser: „Nur ein paar Hirngespinste und überhaupt nur unqualifizierter Small-Talk, kein vernünftiges Konzept und keine Vorschläge.“ Weil das betroffene Unternehmen, den Verursacher des Kommentars nicht ausfindig machen konnte, reichte der Betrieb gegen Google Klage ein, wie „Lead Digital“ schreibt.

Wie Gerichtssprecherin Diana Bestler erklärte, wurde die Klage abgewiesen. Begründung: Der Richter konnte in den bösen Kommentaren des Users keine eindeutige Rechtsverletzung gegenüber dem Kläger erkennen. Nach Ansicht des Gerichts seien die zwei Jahre alten Kommentare nichts weiter als eine „freie Meinungsäußerung“. (Lead Digital / FL)

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