Gesetz ist Gesetz

Vegane Fleischerei bekommt Ärger von Lebensmittelpolizei

Veganer Fleischersatz.
Die vegannen Fleischalternativen sehen so aus, wie ihre Pendants aus Fleisch. (Foto: © dropStock/stock.adobe.com)
Es geht um die Wurst. In diesem Fall sogar um eine vegane. Für Aufsehen sorgt derzeit ein kurioser Fall in Dresden. Hier gibt es ab sofort keine „vegane Salami“ mehr zu kaufen. Was ist passiert?
Mittwoch, 25.01.2023, 15:01 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Vor wenigen Wochen eröffnete Nils Steiger zusammen mit drei weiteren Gründern die „Vegane Fleischerei“ in Dresden. Der Laden hat sich auf den Verkauf pflanzenbasierter Produkte spezialisiert. Unter anderem verkaufte er bis vor Kurzem auch „vegane Salami“.

„Wenn ein Kunde etwas kaufen möchte, das so schmeckt wie eine Salami, eine Textur hat wie eine Salami und so aussieht wie eine Salami, dann liegt für mich auf der Hand, das Produkt ‚vegane Salami‘ zu nennen, so Steiger.

Schließlich könne sich der Kunde nicht wirklich viel darunter vorstellen, wenn man das Produkt schlicht „Gemüsestick“ nennen würde, argumentiert er.

Eben nicht Wurst – Vegane Salami muss umbenannt werden

Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung bemängelten bei einer Kontrolle die Auszeichnung der Waren. Sie würden nicht der EU-Verordnung zur Kennzeichnungsregelung entsprechen.

Die schreibt nämlich vor, dass Lebensmittel so zu bezeichnen sind, dass Verbraucher bei ihrem Einkauf eine qualifizierte Wahl treffen können und insbesondere nicht über die Eigenschaften veganer und vegetarischer Lebensmittel getäuscht werden.

Was bedeutet das für die „Vegane Fleischerei“?

Die Lebensmittelbehörde forderte den Laden auf, unverzüglich 12 Produkte umzubenennen.

Die von den Kontrolleuren bemängelten Produkte haben die Betreiber nach eigenen Angaben bereits umbenannt. Nun wird die „Sülze“ zum „Gesülze“, das „Heringshäckerle“ zum „Häckerle“, der französische Käse „Maroilles“ zu „Mario“, der „Tunfisch“ zum „Unvisch“ und die „Leberwurst“ zur „Groben“.

Während spezifische Wurstarten wie Salami in beschreibender Form wie „Typ Salami“ gekennzeichnet werden müssen, darf der „Leberkäse“ seinen Namen beibehalten, da auch das Originalprodukt weder Leber noch Käse beinhaltet.

Der Klügere gibt nach – Vegane Fleischerei verzichtet auf Kampfansage

Die Regelung könne Steiger zwar nicht wirklich nachvollziehen, allerdings wolle er dagegen auch nicht ankämpfen. Er zeigt sich einsichtig: „Es bringt gar nichts, sich dagegen aufzulehnen. Gesetz ist Gesetz. Wir haben nicht vor, in den Kreuzzug gegen die Beschriftung zu gehen“.

Die Vegane Fleischerei werde jedoch versuchen, den Rahmen des Möglichen auszunutzen und aus verbraucherfreundlichen Gründen so nah wie möglich an dem ursprünglichen Produktnamen zu bleiben, betont er.

(dpa/THW)

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