Rechtsstreit

14.000-Euro-Hotelrechnung: Ochsenknecht erneut vor Gericht

Portrait Jimi Blue Ochsenknecht
Ursprünglich hatte das Gericht im August 2025 entschieden, dass Ochsenknecht ohne Verurteilung davonkomme, nur mit eine Geldbuße für die nicht beglichene Hotelrechnung davonkäme. Nun wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Prozess erneut fortgeführt. (Foto: © picture alliance/SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON)
Der Fall um eine jahrelang offene Hotelrechnung geht in die nächste Runde: Am Donnerstag soll das Verfahren gegen Jimi Blue Ochsenknecht am Landesgericht Innsbruck mit einem Urteil enden. Der Schauspieler selbst wird nicht vor Gericht erscheinen.
Donnerstag, 01.10.2026, 08:48 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Bereits im vergangenen Jahr hatte HOGAPAGE über die offene Rechnung aus einem Tiroler Vier-Sterne-Hotel und die daraus resultierenden juristischen Konsequenzen berichtet. Nun steht der Fall erneut vor dem Abschluss.

Rechnung erst Jahre später beglichen

Im Mittelpunkt steht eine Hotelrechnung über knapp 14.000 Euro. Ochsenknecht hatte Ende 2021 seinen 30. Geburtstag mit einer Gruppe in einem Vier-Sterne-Hotel in Tirol nahe der bayerischen Grenze gefeiert. Die Kosten für Übernachtungen, Restaurantleistungen und Transporte blieben zunächst unbezahlt.

Erst im Sommer 2025 wurde die Rechnung beglichen – nachdem gegen den Schauspieler ein europäischer Haftbefehl erlassen worden war und er am Hamburger Flughafen festgenommen wurde.

Erst Geldbuße, dann neue Verhandlung

Eigentlich schien der Fall im August 2025 bereits beendet. Das Landesgericht Innsbruck hatte das Verfahren damals gegen Zahlung einer Geldbuße von 18.000 Euro diversionell eingestellt. Damit wäre Ochsenknecht ohne Verurteilung und ohne Eintrag ins Strafregister davongekommen.

Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab ihr schließlich recht – damit wurde der Weg für eine neuerliche Hauptverhandlung frei. Hintergrund war unter anderem die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass die Voraussetzungen für eine Diversion nicht erfüllt seien.

Urteil ohne Ochsenknecht

Die Neuauflage des Prozesses ist heute Donnerstag, den 1. Oktober, am Landesgericht Innsbruck angesetzt. Ochsenknecht hat offiziell auf seine Teilnahme verzichtet. Sein Anwalt begründet dies damit, dass sein Mandant bereits umfassend ausgesagt habe und bei der nun angesetzten Verhandlung nichts Neues beitragen könne.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen schweren Betrug vor. Ochsenknecht bestreitet den Vorwurf. Die Höchststrafe für das ihm vorgeworfene Delikt liegt laut dpa bei drei Jahren.

Damit könnte die juristische Auseinandersetzung um die Hotelrechnung noch am Donnerstag ihr endgültiges Ende finden.

(dpa/SAKL/KAGI)

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