Gerichtsurteil

Alfons Schuhbeck legt Revision ein

Alfons Schuhbeck mit seinen Anwälten
Alfons Schuhbeck will seine Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können. Er hat daher seien Anwälte gebeten, Revision gegen das Urteil einzulegen. (Foto: © picture alliance/dpa | Matthias Balk)
Am 27. Oktober 2022 wurde das Urteil gesprochen: Das Landgericht München I hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verhängt. Darauf reagiert der Spitzenkoch jetzt.
Donnerstag, 03.11.2022, 15:39 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können“, ließen seine Anwälte am Donnerstag über einen Sprecher mitteilen. Vor diesem Hintergrund habe der 73-Jährige seine Anwälte gebeten, am Donnerstag – dem letzten Tag der Frist – Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen.

Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass „ein Fax mit einer Revisionseinlegung eingegangen“ sei.

„Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, sagte Schuhbeck laut Mitteilung. „Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen.“

Keine Bewährung mehr möglich

Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust.

Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin keine Revision gegen das Urteil einlegen.

(dpa/SAKL)

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