Corona-Schicksale

„Das ist es, was uns Saisonbetreiber ängstigt“

Restaurant Passat, Annette Seybold
Annette Seybold (kleiner Bildausschnitt) kämpft in der Corona-Krise um ihr saisonbetriebenes Restaurant „Passat“ im Ostholsteinischen Kellenhusen. (Foto: ©Restaurant Passat)
Annette Seybold betreibt an der Ostsee ein saisonal geöffnetes Restaurant. Bislang lief es gut, dann kam die Corona-Krise. Staatliche Gelder helfen in ihrem Fall kaum. Jetzt kämpft sie mit Existenzängsten und damit, den Mut nicht zu verlieren.
Freitag, 03.04.2020, 16:56 Uhr, Autor: Kristina Presser

Wenn Annette Seybold in diesen Tagen in ihre Restaurant-Küche kommt, bleiben die Messer sauber, die Herdplatten kalt. Die Köchin mit Leib und Seele und Inhaberin des „Passat“ im Ostholsteinischen Kellenhusen hat ihren Betrieb seit dem 17. März geschlossen, so wie tausende andere Betriebe in Schleswig-Holstein – eine Schutzmaßnahme, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern. „Ich bin furchtbar traurig, weil ich sehr, sehr gerne koche und es zermürbt mich unheimlich, nicht loslegen zu können“, sagt die Gastronomin. Auch von Lieferanten und Kollegen höre sie nun immer wieder Geschichten über Schicksalsschläge. „Und das nimmt einen natürlich zusätzlich mit.“

Vor drei Jahren, im April 2017, zog die gebürtige Baden-Württembergerin vom Bodensee in den hohen Norden, übernahm dort das direkt am Ostseestrand gelegene „Passat“ und wohnt seither zusammen mit ihrem Mann in der Betreiberwohnung über dem Restaurant. „Wir haben uns das aufgebaut und es nach drei Jahren geschafft, hier richtig gut zu leben und einen guten Job zu machen. Und darauf sind wir natürlich auch stolz“, sagt Annette Seybold. Dann folgte zu Beginn des Jahres die Corona-Krise.

Kredite sind für Saisonbetreiber kaum zu stemmen

Dabei hatte das Restaurant „Passat“ 2020 schon vor den scharfen Corona-Maßnahmen kaum geöffnet. Denn als Saisonbetrieb geht es für Annette Seybold ohnehin immer erst im März los, mit Wochenendbetrieb. Durchgehend geöffnet ist von Mitte/Ende März – je nach Wetter und wie die Osterfeiertage liegen – bis Oktober/Anfang November. Nur am Mittwoch ist Ruhetag. Genau das bereitet der Gastronomin nun im Hinblick auf die aktuelle Krisensituation und ihre eigene wirtschaftliche Lage große Sorgen. Denn der Rettungsschirm von Bund und Länder sieht vor allem zinsgünstige Kredite vor – für Annette Seybold keine Lösung: „Einen Kredit müsste ich auf Jahre zurückzahlen. Das kann ich finanziell nicht stemmen, zumal ich keine 20 mehr bin.“ Über die Wintermonate ist das „Passat“ geschlossen, die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr ausgenommen. In dieser Zeit leben sie und ihr Mann vom Erwirtschafteten der Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonate und zahlen gleichzeitig monatliche Fixkosten wie die Pacht, die das ganze Jahr weiterlaufen. Kein Einkommen und hohe Ausgaben, bei denen kaum Ersparnisse bleiben und die auch eine Kreditbedienung deutlich erschweren. Zwar würde sie ihren Saisonbetrieb gerne auf einen ganzjährig laufenden Betrieb umstellen, wie die Restaurantinhaberin sagt, allerdings sei das nicht möglich – „weil das der Ort einfach nicht hergibt“. Kellenhusen, ein kleines Dorf mit saisonal betriebenem Ostseebad, das vom Tourismus lebt.

Inzwischen hat Annette Seybold die Corona-Soforthilfe vom Bund beantrag. Das Problem: Ihre beiden festangestellten Mitarbeiter sind derzeit noch arbeitslos gemeldet. Sie erhalten ihren Arbeitsvertrag erst in diesen Tagen, Anfang April – und werden dann direkt in Kurzarbeit gestellt. Ab 1. April hätten außerdem zwei Saisonkräfte im „Passat“ anfangen sollen. Diese sitzen jedoch in Ungarn fest, da die Grenzen wegen der Corona-Krise geschlossen sind. Folglich erhält Annette Seybold damit wohl nicht die vollen 9.000 Euro Soforthilfe, die Kleinunternehmen, laut Bund, mit bis zu fünf Mitarbeitern beantragen können. Denn die Höhe der Soforthilfe staffelt sich nach der Zahl der Beschäftigten in einem Unternehmen und ob Kurzarbeit angemeldet wurde.

Die Angst, was nach dem Saisonende kommt

Für die Restaurantbetreiberin schmerzt die Lage doppelt. Denn aufgrund des Personalmangels, der im Gastgewerbe schon vor Corona herrschte, ist die Mitarbeitersuche für Gastronomen besonders schwierig. „Aber dieses Jahr wären wir in einer guten Lage gewesen, wir hätten genug und gutes Personal gehabt, um richtig schön mit der Saison und dann den Osterfeiertagen durchstarten zu können.“

Annette Seybolds große Sorge gilt dabei aber nicht dem Heute oder Morgen. Sie dreht sich vielmehr um die Zeit, da die strikten Regelungen gelockert werden und Restaurants offiziell wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen. Dann ist zum Beispiel denkbar, dass Gastro-Betriebe wieder nur zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Restriktionen Gäste empfangen dürfen, so wie es vor der landesweiten Komplettschließung der Gastronomie der Fall war. „Aber dann wäre es trotzdem weiter hart für uns. Weil wenn wir wieder nur jeden zweiten Tisch belegen und bis 18:00 Uhr geöffnet haben dürften, wäre das für uns keine Einnahmequelle, die uns hilft“, ist sich Annette Seybold sicher. Auch dass Gäste gänzlich ausbleiben könnten, befürchtet die Gastronomin. „Und ich habe Angst davor, was wird, wenn wir spätestens im November die Saison beenden, die Corona-Pandemie weitestgehend überstanden ist und die Regierung sagt ‚jetzt ist ja alles gut, alles vorbei‘. Und ich stehe dann da und weiß nicht, wie ich das halbe Jahr überstehen soll.“

Die Pachtkosten laufen weiter

Dazu kommt, dass durch das jetzt ausbleibende Einkommen die Pachtzahlung für Annette Seybold zum finanziellen Kraftakt wird. Zwar hat das Bundesjustizministerium am 1. April 2020 verkündet, dass „Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden kann. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig und es können auch Verzugszinsen entstehen. Die Mietschulden aus diesem Zeitraum müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden.“ Doch die Befürchtung, dass ihre Zahlungsschwierigkeiten auf Unverständnis und damit Unmut bei ihrem Verpächter stoßen könnte, ist für die Gastronomin groß.

Das sei es, was sie und andere Saisonbetreiber ängstige. Von der Politik wünscht sie sich daher, dass den Saisonbetrieben mehr Beachtung geschenkt wird, wenn es um die finanzielle Unterstützung geht, und diese nicht hinten herunterfallen würden: „Ich fände es wirklich gut, wenn hinsichtlich der Saisonbetriebe ein bisschen mehr passieren würde.“

Was das Bundeswirtschaftsministerium sagt

Nachgefragt beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), welche Finanzhilfen es konkret für Saisonbetriebe gibt, teilte eine Sprecherin mit, dass es eines der Hauptanliegen der Bundesregierung sei, die deutsche Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Unternehmen möglichst gut durch die Krise kommen. „Die vom Bundestag verabschiedeten Hilfsprogramme sind branchenoffen und richten sich an Unternehmen jeglicher Größe – vom Einzelunternehmer bis zum Großunternehmen.“ Es folgt eine Auflistung der einzelnen Hilfsprogrammpunkte, wie die Corona-Soforthilfe des BMWi für kleine Unternehmen, die Stundung von Steuervorauszahlungen, die Beantragung von Kurzarbeitergeld, die Ausweitung der Frist für die Insolvenzantragspflicht und zinsgünstige Kredit der KfW. Allessamt Maßnahmen also, die Annette Seybold in ihrer Situation nicht bzw. kaum weiterhelfen.

Was dagegen hilft, sei das Verständnis, das man von verschiedenen Seiten bekäme, erzählt die Gastronomin. Auch Tipps zum Geldeinsparen von Vertragspartnern, wie der Versicherung, seien wertvoll, betont Annette Seybold. „Unser Gas- und Strombetreuer hat uns zum Beispiel geraten, unsere Strom- und Gas-Anbieter anzuschreiben und mitzuteilen, dass sich unser Verbrauch aktuell stark reduziert hat, dass sich also auch die Kosten reduziert haben. Und so wird man unterstützt.“ Etwa zwei Monate könnte sie so noch überbrücken. Dann wird es eng.

Abhol- und Lieferservice ist keine Option

Um ihren Betrieb während der Schließung trotzdem so gut wie es geht am Laufen zu halten, haben viele Restaurantbetriebe inzwischen einen Liefer- bzw. Abholservice eingerichtet. Das erlauben Bund und Länder nach wie vor. Für Annette Seybold ist das jedoch keine wirkliche Option: „Kellenhusen hat gute 1.000 Einwohner. Ohne Touristen und Zweitwohnbesitzer, die ja gerade auch nicht herkommen dürfen, ist das Dorf wirklich sehr klein. Da macht ein Abhol- /Liefer-Service einfach keinen Sinn. Es ist aber auch schwierig, das jetzt einfach mal so zu testen.“

Stattdessen bietet das „Passat“ über seine eigene Webseite und die Initiative „Ostholstein hilft!“ Gutscheine an, die Gäste schon jetzt kaufen und zu einem späteren Zeitpunkt einlösen können. Die Aktion, die ebenfalls zahlreiche Gastro-Betriebe bereits nutzen, soll Restaurants über derzeitige Liquiditätsengpässe hinweghelfen. Bislang habe sie gute Resonanzen bekommen, tatsächliche Gutschein-Käufe blieben jedoch aus, gibt Annette Seybold zu. Den Mut verliert sie trotzdem nicht: „Es ist toll, dass die Entwicklungsgesellschaft Ostholsein mit dem Gutschein-Portal so schnell reagiert hat. Es versuchen ganz viele Menschen positive Dinge auf die Beine zu stellen. Und ich find’s toll, dass nicht nur über Möglichkeiten gesprochen wird, sondern, dass eben auch was getan wird.“

Bis der Betrieb wieder anläuft, kümmern sich Annette Seybold und ihr Mann weiter um das Restaurant. „Wir machen jetzt einfach vieles, was sonst im Berufsalltag liegen bleibt – Bürokram, Handwerksarbeiten wie Türen streichen und so weiter.“ Und das immer mit dem Ziel vor Augen und der großen Hoffnung verbunden, bald wieder in der Küche ihre Restaurants „Passat“ stehen und ihre Gäste begrüßen zu können.

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

In Bayern wurde die Isolationsplficht für Covid-Infizierte abgeschafft.
Coronaregeln
Coronaregeln

Keine Covid-Isolation mehr in vier Bundesländern

In einigen Bundesländern wurde jüngst die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Schutzmaßnahmen müssen aber weiterhin eingehalten werden. Gibt es Sonderregeln für das Gastgewerbe?
Benji Blomenhofer und Jonas Hald in der Tin Tin Bar – noch ohne Gäste. (Foto: © Tin Tin Bar/Meiko)
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie

Die Tin Tin Bar Stuttgart öffnet wieder

Über Monate hinweg war es zum wiederholten Male dunkel in der Tin Tin Bar. Düstere Zeiten? Keineswegs! Wie haben sich die Besitzer, ihre Fangemeinde und die Bar durch die Lockdown-Serie manövriert?
2g_Regel Schild
Lockerungen
Lockerungen

Rheinland-Pfalz stellt „Corona-Fahrplan“ vor

In der Gastronomie kehrt Rheinland-Pfalz zum 4. März zur 2G-Regelung zurück – ein zusätzlicher Test oder eine Auffrischungsimpfung muss dann nicht mehr nachgewiesen werden.
Olaf Scholz
Infektionsschutz
Infektionsschutz

Scholz dringt auf 2G-Plus in allen Bundesländern

Nicht alle Bundesländer setzen aktuell die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie um. Bundeskanzler Scholz versucht sie umzustimmen.
Gastronom schaut gedankenverloren aus dem Fenster
Schweiz
Schweiz

„Es braucht eine praxistaugliche Lösung“

Die Schweiz fährt das Härtefallprogramm wieder hoch. GastroSuisse begrüßt den Schritt, fordert jedoch mit Blick auf die aktuelle Lage des Gastgewerbes, auch Einbußen aus dem vergangenen Jahr zu entschädigen.
2G Plus Schild vor Restaurant
Corona-Politik
Corona-Politik

Bundesländer reagieren auf 2G-Plus-Regel

Die Bund-Länder-Runde hat sich darauf verständigt, dass Geimpfte und Genesene in Restaurants, Cafés und Kneipen künftig einen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen müssen. Erste Bundesländer reagieren darauf.
Junge Dame mit Maske kontrolliert Gäste beim Einlass in das Restaurant
Reaktion auf Omikron
Reaktion auf Omikron

Österreich verschärft Corona-Regeln

Von einem erneuten Lockdown hat Österreich vorerst abgesehen. Nun soll zunächst versucht werden mit einer FFP2-Maskenpflicht und schärferen Kontrollen in der Gastronomie das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.