Gerichtsverfahren beendet

Hotelrechnung : Ochsenknecht muss 34.500 Euro Strafe zahlen

Portrait Jimi Blue Ochsenknecht
Das Urteil ist gefällt: Jimi Blue Ochsenknecht muss drauf zahlen. (Foto: © picture alliance/SvenSimon/Frank Hoermann/SVEN SIMON)
Das Verfahren um eine jahrelang offene Hotelrechnung ist beendet: Das Landesgericht Innsbruck hat Jimi Blue Ochsenknecht wegen schweren Betrugs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Donnerstag, 01.10.2026, 11:44 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Jimi Blue Ochsenknecht ist in Österreich wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte gegen den Schauspieler und Reality-TV-Darsteller eine Geldstrafe von 34.500 Euro. Hintergrund ist eine offene Hotelrechnung über knapp 14.000 Euro für seine Geburtstagsfeier Ende 2021 in Tirol. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ochsenknecht selbst war bei der Verhandlung am Donnerstag nicht anwesend und ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Nach Angaben seines Verteidigers übernahm er zwar die Verantwortung für sein Handeln, bekannte sich jedoch nicht im Sinne der Anklage des schweren Betrugs schuldig.

Von der Geldbuße zum Schuldspruch

Damit endet das Verfahren anders als zunächst erwartet. Im August 2025 war der Fall im Rahmen einer sogenannten Diversion gegen eine Geldbuße von 18.000 Euro beendet worden – ohne Verurteilung und ohne Eintrag ins Strafregister. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob die diversionelle Erledigung schließlich auf, sodass das Verfahren am Landesgericht fortgesetzt werden musste.

Für die nun verhängte Geldstrafe wird die bereits gezahlte Geldbuße von 18.000 Euro angerechnet. Ochsenknecht muss damit noch 16.500 Euro bezahlen.

Rechnung erst nach Festnahme beglichen

Die ursprüngliche Hotelrechnung belief sich auf knapp 14.000 Euro. Ochsenknecht hatte Ende 2021 seinen 30. Geburtstag in einem Vier-Sterne-Hotel im Tiroler Kirchberg gefeiert. Bezahlt wurde die Rechnung erst im Sommer 2025 – nachdem gegen ihn ein Haftbefehl erlassen worden war und er in Hamburg festgenommen und anschließend nach Österreich ausgeliefert wurde.

Das Urteil des Landesgerichts Innsbruck ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa/KAGI)

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