Spitzengastronomie

Prozessauftakt: „Wohlfahrt habe es nicht lassen können, sich weiter als Küchenchef aufzuspielen“

Harald Wohlfahrt
Spitzenkoch Harald Wohlfahrt klagt am Dienstag (15.30 Uhr) vor dem Arbeitsgericht Pforzheim auf Weiterbeschäftigung. (Foto: © dpa)
Es sollte eigentlich ein reibungsloser Übergang werden, aber jetzt geht’s erstmal vor Gericht. Deutschlands dienstältester Drei-Sterne-Koch Harald Wohlfahrt will in der „Schwarzwaldstube“ wieder Küchenchef sein – und klagt per Eilantrag gegen seinen Arbeitgeber. Am Dienstag, um 15:30 Uhr ging es los.
Dienstag, 25.07.2017, 09:09 Uhr, Autor: Markus Jergler

Der Spitzenkoch Harald Wohlfahrt klagt am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Pforzheim auf Weiterbeschäftigung als Küchenchef des Drei-Sterne-Restaurants „Schwarzwaldstube“. Das Hotel Traube Tonbach, zu dem das Feinschmecker-Restaurant in Baiersbronn (Kreis Freudenstadt) gehört, will ihn aber künftig als „kulinarischen Direktor“ nur noch mit repräsentativen Aufgaben beschäftigen. Dagegen wehrt sich Wohlfahrt per Eilantrag. Auch das Betreten der „Schwarzwaldstube“ war Wohlfahrt vor kurzem vom Hotel-Inhaber untersagt worden. Der Koch wird vor Gericht erwartet.

Erst im Mai hatte die Hotelleitung angekündigt, dass die Führung des Restaurants nach 40 Jahren nun auf Nachfolger Torsten Michel übergehen solle. Der 61-Jährige und Michel hatten das Lokal bereits seit vergangenem Jahr gemeinsam geführt. Das Gericht will noch am Dienstag entscheiden. Wohlfahrt hatte die letzten 25 Jahre in Folge drei Michelin-Sterne für die „Schwarzwaldstube“ erkocht. Sollten die Pforzheimer Richter am Dienstag dem Antrag stattgeben, müsste Wohlfahrt als Küchenchef zunächst weiterbeschäftigt werden. Wie das nach einem solchen Eklat praktisch aber gehen könnte, bleibt schleierhaft.

Laut Berichten des SWR, hätten die Anwälte des Hotelinhabers Heiner Finkbeiner gegenüber dem Sender verkündet, „Wohlfahrt habe es nicht lassen können, sich weiter als Küchenchef aufzuspielen“. Mit seinem Verhalten hätte der Starkoch den Betriebsablauf gestört, weswegen es nötig sei, dass Wohlfahrt sowohl Küche als auch Restaurant nicht mehr betreten dürfe. Die Anwältin von Harald Wohlfahrt behaupte dagegen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe des Restaurants an Sous-Chef Torsten Michel keine Einigung über die zukünftige Rolle des Spitzenkochs erzielt worden wäre. Wohlfahrt „habe nur aus Respekt und Rücksichtnahme still gehalten“. Nachdem Wohlfahrts neue Aufgabe verkündet war, nämlich die als „kulinarischer Sessel-Direktor ohne Herdzugang, habe er gar keine andere Wahl mehr gehabt, als Klage einzureichen“, so seine Anwältin. (dpa/SWR/MJ)

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