Haftunterbrechung

Schuhbeck ist zu krank fürs Gefängnis

Alfons Schuhbeck
Alfons Schuhbeck darf seine Haftstrafe aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend unterbrechen. (Foto: © picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Eigentlich müsste Alfons Schuhbeck noch bis mindestens Oktober 2026 seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung absitzen. Aktuell ist der Starkoch jedoch zu krank für die Haft. 
Dienstag, 13.05.2025, 11:15 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Alfons Schuhbeck ist derzeit auf freiem Fuß. Der Grund dafür ist jedoch kein freudiger. Der Spitzenkoch ist aktuell zu krank fürs Gefängnis. 

Wie Merkur berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München I daher aktuell die Vollstreckung der Strafe unterbrochen. Bis Anfang Juni darf sich Schuhbeck demnach medizinischen Behandlungen unterziehen, die in dieser Weise im Gefängnis nicht möglich wären.

„Die Haftunterbrechung wurde durch die JVA Landsberg angeregt“, teilte die Oberstaatsanwältin Anne Leiding auf Anfrage der Zeitung mit. An was genau Schuhbeck leidet, wollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht offenlegen. 

Ein erneuter Prozess steht noch bevor

Schuhbeck war im Oktober 2022 vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. 2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Ansicht des Landgerichts hinterzogen. Im August 2023 hatte er seine Haftstrafe angetreten

Im vergangenen Jahr kamen weitere Vorwürfe gegen den Gastronomen auf. Deshalb soll Schuhbeck ab dem 24. Juni eigentlich erneut vor Gericht. Diesmal soll er sich am Landgericht, wo er bereits im Oktober 2022 verurteilt worden war, wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung in etlichen Fällen verantworten. Doch ob der Prozess nun wie geplant stattfinden kann, ist aufgrund der aktuellen Erkrankung des Starkochs noch ungewiss. 

(Merkur/SAKL)

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