Sternekoch Vincent Klink klagt über „Raubstaat“
Vincent Klink ist wütend. Wütend auf das Stuttgarter Finanzamt. Die Behörde will von ihm eine satte Nachzahlung über 16.000 Euro für ein Essen, das es gar nicht gab. Auf seinem Internetblog macht er sich jetzt über den ganzen „Amtsschimmel“ Luft. Das Kochen gerate angesichts der vielen Gesetzesvorschriften immer mehr zur Nebensache. Die Vorschriften hätten mittlerweile kuriose Ausmaße angenommen. Mit dem Nachzahlungsbescheid der Finanzbehörde platzte dem Chef der Wielandshöhe nun endgültig der Kragen. Den besagten Betrag verlangt das Finanzamt Stuttgart für Perso-Essen, das es an den zwei besagten Tagen aber gar nicht für seine Mitarbeiter gab, wie die Stuttgarter Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet. Der Grund: „Der Sonntag und Montag sind bei uns Ruhetag“, erklärt Klink, „die Küche ist ausgeräumt, geputzt und das Restaurant aufgestuhlt.“ Niemand sei anwesend, alle Räume seines Restaurants seien leer. Pech nur, dass Klink das so nicht in die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter geschrieben hatte.
Finanzamt fordert von Vincent Klink Lohnsteuernachzahlung
Beim Finanzamt sieht man das allerdings anders. Ohne den entsprechenden Hinweis in den Verträgen, liege ein Versäumnis vor, das man auf 16.000 Euro beziffere. Begründung des Finanzamtes: Personalessen sei immer lohnsteuerpflichtig, auch wenn es an bestimmten Tagen keines gab. Diese Aussage bringt den Starkoch auf die Palme. Zähneknirschend hat Vincent Klink den Betrag an den, wie er sagt, „Raubstaat“ überweisen. Sein Steuerberater riet ihm dennoch zu einer Klage. Davon hat Klink aber abgesehen, um ein weiteres Hin und Her zu vermeiden. Er sei schließlich Koch und kein Rechtsanwalt, wie er gegenüber der Stuttgarter Zeitung weiter betont. Mit der geballten Faust in der Tasche ergänzt er hinsichtlich dem großen Bürokratieaufwand: „Es ist mir rätselhaft, wie meine jungen Kollegen, die dafür kein Personal haben, das schaffen“. Er schätzt, dass „jeder zweite Koch“ sich strafbar mache, wenn man es mit dem Gesetzestext ganz genau nehme. Trotzdem sei der bürokratische Aufwand für Köche in Deutschland zu relativieren: „Wenn man bedenkt, dass man in England für eine Aufenthaltsgenehmigung 85 Seiten ausfüllen muss, sind wir noch gut dran.“ (stuttgarter-zeitung.de / FL)