Info-Events zu Zahlungsrichtlinie 2
Der Fachverband HSMA und der Hotelverband Deutschland (IHA) informieren die Hotellerie auf drei Payment-Events im August über die neuen gesetzlichen Anforderungen für Kartenzahlungen. Diese treten ab dem 14. September 2019 in Kraft. Bis dahin müssen alle Hotelbetriebe europaweit die Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur starken Kundenauthentifizierung aus der Zahlungsrichtlinie 2 umgesetzt haben. Andernfalls werden Reservierungen auf der Kreditkarte oder Nachbelastungen nach Abreise nicht mehr möglich sein.
Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), sagte, dass das alles andere als trivial sei und gemeinsamer Anstrengung von Kartengesellschaften, Acquirer und eben auch der Hotellerie bedürfe. Zeèv Rosenberg, Vorstandsmitglied der HSMA Deutschland, ergänzt: „Mit den gemeinsamen Payment Events wollen wir die wichtigsten Handlungsfelder aufzeigen, die bis Mitte September bearbeitet sein müssen.“
Wo und wann
Als Hauptreferenten der Payment Events ist Christian Meissner, Director E-Distribution & Payment Solutions der Deutschen Hospitality AG, angekündigt. Dazu kommen Darstellungen aus Sicht eines Acquirers durch Concardis und aus Sicht eines Kreditkartensystems durch Mastercard. Und auch der Bundesverband deutscher Banken wird vertreten sein. Die kostenpflichtigen Veranstaltungen finden am 7. August 2019 im Side Hotel in Hamburg, am 14. August 2019 im Lindner City Plaza in Köln und am 28. August 2019 im Maria Platzl in München jeweils ab 14:30 Uhr bis ca. 19:00 Uhr statt.
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Hintergrund
Ab 14. September gelten die neuen Regelungen der EU-Zahlungsrichtlinie 2, auch PSD2 (Payment Service Directive 2) genannt. Alle Branchen sind davon betroffen – entsprechend auch das Gastgewerbe. Relevant werden die neuen Anforderungen, wenn ein Kunde ab diesem Zeitpunkt mit Kreditkarte oder Mobile-App bezahlen bzw. Zahlungen über eine Website tätigen will. Denn dann fällt die „Starke Kundenauthentifizierung SCA“ (Strong Customer Authentification) an. Online- und Kartenzahlungen müssen fortan nämlich grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen (z.B. PIN, Passwort), Besitz (z.B. Handy, Karte, TAN-Generator) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck) bestätigt werden.