Rechtsstreit

Oberstes Landesgericht verhandelt Wiesn-Klage im September

Paulaner-Zelt auf dem Oktoberfest
Im September verhandelt Bayerns Oberstes Landesgericht über die Vergabe der Wiesn-Festzelte. (Foto: © München Tourismus, B. Roemmelt)
Seit 1810 gibt es das Oktoberfest, und seit der Frühphase wird Bier von Münchner Wirten ausgeschenkt. Das Oberste Landesgericht verhandelt bald eine Klage, die Auswärtigen die Tür öffnen könnte.
Freitag, 10.07.2026, 10:01 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Bayerns Oberstes Landesgericht verhandelt im September eine Oktoberfest-Klage mit Zündstoff: Gestritten wird um die Frage, ob der seit über 200 Jahren von der Münchner Stadtverwaltung praktizierte Ausschluss auswärtiger Wirte vom Bierzelt-Betrieb rechtens ist.

Der klagende Wirt Alexander Egger will erreichen, dass die Stadtverwaltung den mutmaßlich sehr lukrativen Betrieb der großen Festzelte europaweit ausschreibt. Er betreibt bislang ein kleines Zelt und hatte sich vergeblich um ein großes beworben.

Verhandelt wird unterirdisch hinter Gefängnismauern

Die Verhandlung findet im größten – und bestgesicherten – Gerichtssaal Münchens statt: Einem eigentlich für Terror- und sonstige brisante Strafverfahren gedachten unterirdischen Saal innerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Das bunkerartige Gemäuer bietet jedoch vergleichsweise vielen Zuschauern Platz, und das Gericht geht von großem Interesse an der Wiesn-Verhandlung aus. 

Auf dem Oktoberfest werden alljährlich 14 große Bierzelte und 21 kleine aufgebaut – allein das Hofbräu-Zelt bietet einschließlich der Außenterrasse etwa 10.000 Menschen Platz. In dem Verfahren geht es zwar um die Vergabe zweier große Zelte – Schottenhamel und Paulaner, deren Vergabe an die bisherigen Wirte der Kläger angefochten hat. Sollte die Klage erfolgreich sein, hätte das aber Auswirkungen auf die Vergaberegeln insgesamt.

Bislang ließ das Gericht keine Tendenz erkennen

Das Oberste Landesgericht hatte zwar kürzlich in einer vorläufigen Entscheidung grünes Licht für die diesjährige Vergabe und damit auch den Aufbau der beiden Zelte gegeben. Grund war, dass eine europaweite Ausschreibung in der Kürze der Zeit ohnehin nicht möglich gewesen wäre, denn die diesjährige Wiesn beginnt am 19. September. 

In der Hauptsache steht die Entscheidung jedoch aus, und eine wie auch immer geartete Tendenz in die eine oder andere Richtung hatte der zuständige Senat nicht erkennen lassen. Ebenfalls unklar ist, wann das Urteil gesprochen werden könnte. Üblicherweise verkünden Obergerichte in Zivilverfahren nach einer mündlichen Verhandlung keine sofortige Entscheidung, sondern setzen einen Verkündungstermin fest.

Historischer Präzedenzfall: Ein Nürnberger Wirt schlich sich ein

Das erste Oktoberfest auf der Theresienwiese fand im Jahr 1810 statt. Nach Angaben der Münchner Stadtverwaltung auf deren Oktoberfest-Webseite dürfen bereits seit 1825 ausschließlich Münchner Wirte Bier ausschenken.

Anfänglich handelte es sich noch um gewöhnliche kleine Bierbuden. Das erste Großzelt wurde demnach 1898 aufgebaut – im Auftrag eines eigentlich nicht berechtigten Nürnberger Wirts, der örtliche Strohmänner angeheuert hatte.

Wie viel Gewinn den Gastronomen am Ende netto in ihren Kassen bleibt, ist unbekannt.

(dpa/SAKL)

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