Vergabepraxis

Streit um Wiesnzelt-Vergabe vor Gericht

Schottenhamel-Festzelt
Um die künftige Vergabe der Wiesnzelte wird nun vor Gericht gestritten. (Foto: © München Tourismus, B. Roemmelt)
Kurz vor dem Beginn des Oktoberfestes brodelt der Streit um die Zukunft der Wiesn. Wer darf sein Zelt dort künftig aufstellen? Darum geht es nun vor Gericht – mit möglichen Folgen für die künftigen Wiesn-Regeln.
Montag, 07.09.2026, 10:03 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit der Wiesn? Wer darf dort sein Zelt aufstellen? Nur eine Woche vor dem Start der diesjährigen Ausgabe geht es vor Gericht um die Zukunft des Münchner Oktoberfestes.

Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt an diesem Freitag (11. September) eine Wiesn-Klage mit Zündstoff: Gestritten wird um die Frage, ob der seit über 200 Jahren von der Münchner Stadtverwaltung praktizierte Ausschluss auswärtiger Wirte vom Bierzelt-Betrieb rechtens ist. 

Müssen die Zelte europaweit ausgeschrieben werden? 

Der klagende Wirt Alexander Egger will erreichen, dass die Stadtverwaltung den mutmaßlich sehr lukrativen Betrieb der großen Festzelte europaweit ausschreibt. Er hatte früher ein kleines Zelt auf dem Oktoberfest betrieben und sich vergebens um ein großes beworben. 

Weil er auch bei der Vergabe eines Zeltes auf dem traditionellen Teil des Volksfestes, der Oiden Wiesn, leer ausging, läuft parallel ein Klageverfahren am Münchner Verwaltungsgericht, wo allerdings nach Gerichtsangaben noch kein Verhandlungstermin angesetzt ist. 

Auf dem Oktoberfest werden alljährlich 14 große Bierzelte und 21 kleine aufgebaut – allein das Hofbräu-Zelt bietet einschließlich der Außenterrasse etwa 10.000 Menschen Platz. 

Historischer Präzedenzfall: Ein Nürnberger Wirt schlich sich ein

Das erste Oktoberfest auf der Theresienwiese fand im Jahr 1810 statt. Nach Angaben der Münchner Stadtverwaltung auf deren Oktoberfest-Webseite dürfen bereits seit 1825 ausschließlich Münchner Wirte Bier ausschenken.

Anfänglich handelte es sich noch um gewöhnliche kleine Bierbuden. Das erste Großzelt wurde demnach 1898 aufgebaut – im Auftrag eines eigentlich nicht berechtigten Nürnberger Wirts, der örtliche Strohmänner angeheuert hatte. Wie viel Gewinn den Gastronomen am Ende netto in ihren Kassen bleibt, ist unbekannt.

In dem nun am Obersten Landesgericht anhängigen Verfahren geht es zwar konkret um die Vergabe zweier große Zelte (das berühmte Anzapf-Zelt Schottenhamel und das Paulaner-Zelt), deren Vergabe an die bisherigen Wirte Egger angefochten hat. Sollte die Klage erfolgreich sein, hätte das aber Auswirkungen auf die Vergaberegeln insgesamt.

Bislang ließ das Gericht keine Tendenz erkennen

Kürzlich hatte das Gericht zwar in einer vorläufigen Entscheidung grünes Licht für die diesjährige Vergabe und damit auch den Aufbau der beiden Zelte für die am 19. September beginnende Wiesn 2026 gegeben. Grund war, dass eine europaweite Ausschreibung in der Kürze der Zeit ohnehin nicht möglich gewesen wäre.

In der Hauptsache steht die Entscheidung jedoch aus, und eine wie auch immer geartete Tendenz in die eine oder andere Richtung hat der zuständige Senat bislang nicht erkennen lassen. Wann das Urteil in der Sache gesprochen werden könnte, ist unklar. Üblicherweise verkünden Obergerichte in Zivilverfahren nach einer mündlichen Verhandlung keine sofortige Entscheidung, sondern setzen einen Verkündungstermin fest.

Egger beklagt Anfeindungen

Doch auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Kläger Alexander Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: „Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht“, sagte er vor einiger Zeit der „Süddeutschen Zeitung“. 

Auch seine Familie, Mitarbeiter und Lieferanten seien betroffen. Das sei auch der Grund, warum er dieses Jahr nicht die „Münchner Stubn“ auf der Wiesn betreiben wolle. „Das tut uns natürlich weh, besonders wegen unseres tollen Teams und unserer Gäste – aber Sicherheit geht vor.“

Wirte „verhalten optimistisch“

Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigt das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und weist Eggers Kritik an den Vergabekriterien strikt zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, teilten sie mit.

Er blicke „verhalten optimistisch“ auf den Gerichtstermin sagte der Sprecher der Wiesnwirte Peter Inselkammer der „Süddeutschen Zeitung“. „Vor Gericht weiß man nie. Aber wir haben gute Argumente auf unserer Seite.“

Tradition in Gefahr? 

Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, zu warnen, bei einer europaweiten Ausschreibung gerate das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne. Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben. 

Die Internationalität gebe es hier längst, erklärte dagegen Egger kürzlich in der „Süddeutschen Zeitung“ unter Verweis auf die Eigentümerstruktur hiesiger Brauereien. „Die gezielte geschürte Angst vor Kölsch und Guinness auf der Wiesn ist völliger Humbug.“

(dpa/SAKL)

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