Hessen

Übernachtungssteuer: Verbände lehnen Einführung ab

Zimmermädchen macht das Bett
Durch die Einführung einer sogenannten Bettensteuer wollen Kommunen Mehreinnahmen erlangen. Verbände warnen jedoch davor. (Foto: © New Africa/stock.adobe.com)
Um Mehreinnahmen zu erlangen, erwägen einige Kommunen, Übernachtungssteuern zu erheben. Wirtschafts- und Branchenverbände warnen vor den Folgen für Gäste und Betriebe.
Freitag, 02.05.2025, 10:23 Uhr, Autor:Sarah Kleinen

Kassel und Offenbach wollen sie einführen, in anderen Städten wird sie bereits fällig: Die Übernachtungssteuer sorgt bei Wirtschafts- und Branchenverbänden für Unmut. Sie bringe nicht nur finanzielle Mehrbelastungen für die Gäste mit sich, sondern verursache auch erheblichen administrativen Aufwand, sagte etwa Oliver Kasties, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbands Dehoga Hessen. 

„Hotelbetriebe müssen ihre Abrechnungssysteme anpassen und bestehende Beherbergungsverträge überarbeiten“, erläuterte er. „Schon jetzt machen Bürokratiekosten aufgrund komplizierter Vorgaben und Verpflichtungen bei einem typischen Unternehmen im Gastgewerbe jedes Jahr 2,5 Prozent des Umsatzes aus.“ Bei durchschnittlichen Margen und hohen Arbeitsbelastungen könne das die Betriebe in ihrer Existenz und Nachfolge gefährden.

Kassel rechnet mit jährlichen Erträgen von 3 Millionen Euro

In Kassel wird nach Angaben der Stadt „seit Jahren über die Einführung einer Abgabe auf Übernachtungen diskutiert, um mit den zu erwartenden Erträgen zur auskömmlichen Finanzierung der touristischen und kulturellen Infrastruktur beizutragen“. Vorgesehen sind nun fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises ab dem 1. Juli 2025. Ausgenommen sind Übernachtungen in Jugendherbergen sowie Klassenfahrten und Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren. 

Nach Angaben des Sprechers rechnet die Stadt mit jährlichen Erträgen von drei Millionen Euro. Am 5. Mai soll die Kasseler Stadtverordnetenversammlung über die Übernachtungssteuersatzung entscheiden. 

Abgabe in Offenbach bereits beschlossen

In Offenbach hat das Stadtparlament die Einführung einer Abgabe für Touristen und Geschäftsreisende in Hotels nach Angaben der Stadt im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 bereits beschlossen. „Die Einnahmen sind Teil des Konzepts zur Haushaltskonsolidierung aufgrund der stetig steigenden Ausgaben“, erklärte eine Sprecherin. 

Details seien noch nicht bekannt, da zunächst die notwendige Satzung ausgearbeitet werden müsse, die 2026 in Kraft treten solle. Die Stadt erwarte Einnahmen in Höhe von 1,3 Millionen Euro. „Ein Teil der Ausgaben soll in das Tourismusmarketing fließen.“

Dehoga lehnt weitere Belastungen ab

„Uns ist bewusst, dass die kommunalen Haushalte unter Druck stehen“, sagte Kasties. Gerade deshalb sei es entscheidend, die Wirtschaft vor Ort zu stärken, um die Einnahmen aus der Gewerbesteuer für die Kommune zu erhöhen. „Weitere Belastungen sind nicht das Gebot der Stunde.“

Auch die örtlichen Industrie- und Handelskammern üben Kritik an den Plänen in Kassel und Offenbach und warnen vor zusätzlichen Belastungen für die lokale Wirtschaft. Sie fürchten sinkende Buchungszahlen und negative Auswirkungen auf weitere Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und das Taxigewerbe. 

Die Position von IHK und Dehoga sei der Stadt bekannt, hieß es dazu aus Offenbach. Man stehe dazu im Austausch mit beiden Interessenverbänden. 

Die Stadt Kassel gehe davon aus, dass der Tourismusstandort Kassel weiterhin hochattraktiv für Privat- und Geschäftsreisende bleiben werde, sagte der Sprecher der Stadt. „Hierzu trägt auch die Übernachtungssteuer bei, indem sie eine auskömmliche Finanzierung der touristischen und kulturellen Infrastruktur auch in Zeiten äußerst angespannter kommunaler Haushalte sichert.“

Verband spricht sich für Tourismusbeitrag aus

Kasties zufolge stören sich der Dehoga und die Kasseler Hotelerie besonders daran, dass die eingenommenen Steuern nicht komplett zweckgebunden sind und somit zum großen Teil auch für nicht touristische Zwecke genutzt werden könnten. „Eine Haushaltskonsolidierung auf Kosten der touristischen Betriebe sehen wir kritisch und fordern die Stadt weiterhin auf, alternative Wege wie den Tourismusbeitrag, der in vielen Kommunen wie auch in Frankfurt und Fulda bei allen touristischen Beteiligten Akzeptanz gefunden hat, zu prüfen.“ 

Frankfurt erhebt seit dem 1. Januar 2018 einen Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Person pro Nacht. Zunächst galt dieser nur für Privatreisende, seit Oktober 2024 auch für Geschäftsreisende. Im Jahr 2023 erzielte die Stadt nach eigenen Angaben so Einnahmen von knapp sieben Millionen Euro. „Mit der Ausweitung auf Geschäftsreisende erwartet die Stadt für das Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von 11 Millionen Euro“, sagte eine Pressesprecherin.

„Die Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für die Förderung des Tourismus verwendet werden“, erklärte sie. Dies umfasse die Schaffung, Erweiterung und Vermarktung touristischer Einrichtungen sowie die Durchführung entsprechender Veranstaltungen.

Rechtliche Hürden für Tourismusbeitrag in Kassel

Ursprünglich war auch in Kassel ein Tourismusbeitrag angestrebt worden. Nach Angaben der Stadt gibt es für dessen Einführung aber eine rechtliche Hürde. „In Kassel liegt die Besonderheit vor, dass der Ortsbezirk Bad Wilhelmshöhe als Kurort und die restlichen städtischen Ortsbezirke als Tourismusort anerkannt sind“, erklärte der Sprecher. Die gleichzeitige Führung sowohl eines Kur- als auch eines Tourismusprädikats durch dieselbe Kommune beziehungsweise denselben Ortsbezirk habe der Landesgesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. 

„Dies führt in Kassel dazu, dass ein stadtweit einheitlicher Tourismusbeitrag, der sich auch auf Bad Wilhelmshöhe erstrecken würde, nicht erhoben werden kann.“ Eine Ungleichbehandlung von Bad Wilhelmshöhe und der übrigen Stadtteile komme für den Magistrat aus tourismuspolitischen Gründen nicht in Betracht. 

Darmstadt erhebt Übernachtungssteuer seit 2023

Einbußen, wie sie Kritiker der Übernachtungssteuer nach der Einführung befürchten, sind der Stadt Darmstadt nach eigenen Angaben nicht bekannt. Dort wird seit dem 1. Januar 2023 für jede Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer in Höhe von zwei Prozent der Netto-Kosten erhoben. Die Übernachtungszahlen in Darmstadt im Allgemeinen seien seit 2022 mit insgesamt 676.152 Übernachtungen um gut 15 Prozent auf 780.787 Übernachtungen 2024 gestiegen, erläuterte ein Sprecher.

Die Stadt stelle in vielfältiger Weise städtische Infrastruktur zur Verfügung, unterhalte diese und baue sie stetig aus, erklärte er. „Hierzu zählen beispielsweise kulturelle Einrichtungen wie Theater, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, das Welterbe Mathildenhöhe Darmstadt, das Verkehrswegenetz (ÖPNV) und viele weitere Angebote.“ Finanziert werde diese Infrastruktur aus den allgemeinen Finanzmitteln der Stadt, zu denen auch die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer zählten.

„Zu Beginn gab es kurzzeitig Anlaufschwierigkeiten, bis alle Systeme der Hotels sowie die Buchungsplattformen mit den entsprechenden Informationen korrekt gepflegt waren, was durchaus zunächst ein Mehraufwand für die Beherbergungsbetriebe war“, erklärte er. Inzwischen habe sich die Abgabe der Erklärung der Übernachtungssteuer, die quartalsweise von den Betrieben abgegeben wird, eingespielt.

(dpa/SAKL)

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