Ratgeber

7-%-Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Was ist jetzt zu tun?

Zwei Gastronomen bei der Abrechnung
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent – für Betriebe beginnt nun die Phase der rechtssicheren und organisatorischen Umsetzung. (Foto: © DanRentea/stock.adobe.com)
Die dauerhafte Rückkehr zur 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen ist beschlossen – und bringt der Gastronomie ab 2026 endlich Planungssicherheit. Doch was müssen Betriebe jetzt konkret tun?
Dienstag, 23.12.2025, 11:14 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Es war ein langer und anstrengender Weg – doch nach Jahren der Unsicherheit durch befristete Regelungen und langjährigen Forderungen wurde die Branche nun endlich erhört! Der Bundesrat hat den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent dauerhaft. 

Die Entscheidung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 setzt damit einen langjährigen politischen und branchenpolitischen Kampf um steuerliche Entlastung in der Gastronomie erfolgreich um. Nach Jahren der Unsicherheit durch befristete Regelungen schafft der Gesetzgeber damit nun endlich Klarheit und bringt Planungssicherheit in eine Branche, die als starke Wirtschaftskraft, bedeutender Jobgarant und unverzichtbarer Integrationsmotor sowie als Ort der Begegnung und des Austauschs unverzichtbar für den sozialen Zusammenhalt ist. Jetzt können Gastronomiebetriebe ihre Kalkulation langfristig auf den ermäßigten Steuersatz ausrichten.

7-Prozent-Mehrwertsteuer – so gelingt die Umstellung

Damit die Rückkehr zur 7-Prozent-Mehrwertsteuer reibungslos funktioniert und Betriebe die damit verbundenen Chancen bestmöglich nutzen können, sollten Gastronomen jetzt einige wichtige Schritte beachten. Hierbei ist zunächst eine saubere organisatorische Vorbereitung wichtig.

Kassen- und Abrechnungssysteme müssen rechtzeitig angepasst werden, damit ab dem 1. Januar 2026 korrekt mit dem neuen Steuersatz gearbeitet wird. Gerade bei modernen Kassensystemen ist zu prüfen, ob Updates notwendig sind oder ob die Umstellung manuell vorgenommen werden muss.

Wichtig zu beachten ist es hierbei auch, dass der ermäßigte Steuersatz nur für Speisen gilt. Auf Getränke gelten weiterhin 19 Prozent. Daher erfordern die unterschiedlichen Steuersätze für Speisen und Getränke eine entsprechende Kontentrennung in der Buchhaltung. Die Erlöse aus Speisenverkäufen sind somit auf Konten mit 7 Prozent Umsatzsteuer zu buchen, Getränkeerlöse auf Konten mit 19 Prozent.

Dehoga-Merkblatt liefert Orientierung

Der Dehoga Bayern hat zur Unterstützung Merkblätter und Argumentationshilfen zusammengestellt. Das Dokument bietet Gastronomen und Hoteliers eine praxisnahe Orientierung, um die teils komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Speisen, Getränken und unterschiedlichen Dienstleistungsformen rechtssicher zu lösen.

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die korrekte steuerliche Erfassung in der Silvesternacht. Hierbei ist ausschließlich der Zeitpunkt der Leistungsausführung entscheidend. "In einem Restaurant ist die Leistung ausgeführt, wenn die Gäste am Ende des Restaurantbesuchs alle verzehrten Speisen und Getränke bezahlen und das Restaurant verlassen", wird im Dehoga-Merkblatt erklärt. Verdeutlicht wird diese Erklärung anhand anschaulicher Beispiele, die verdeutlichen, wann der alte und in welchen Fällen bereits der neue Steuersatz von 7 Prozent gilt.

Darüber hinaus behandelt das Dokument den Unterschied zwischen Restaurantdienstleistungen und reinen Essenslieferungen bzw. Take-Away-Verkäufen von Speisen. Hierzu ist festzuhalten, dass bei Speisenlieferungen grundsätzlich der gleiche Steuersatz wie beim Einkauf gilt. In aller Regel ist dies bei Lebensmitteln ebenfalls der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. In Ausnahmefällen (z. B. Kaviar, Austern, Hummer, Langusten, Schnecken) kann jedoch auch der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent anzuwenden sein. 

Da die Steuerermäßigung ausdrücklich nicht für Getränke gilt, sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, Speisen und Getränke steuerlich sauber voneinander zu trennen. Das Dehoga-Merkblatt zeigt praxisnah auf, wie Pauschalpreise rechtssicher aufzuteilen sind – etwa bei Frühstücksbuffets, Tagungspauschalen oder Kombi-Menüs. Dabei wird erläutert, wie kalkulatorische Pauschalwerte für den Getränkeanteil angesetzt werden können und welche Besonderheiten bei der steuerlichen Behandlung von Business-Packages in der Hotellerie zu beachten sind.

Zum Abschluss beleuchtet das Merkblatt auch die zivilrechtlichen Aspekte der Steuersenkung. Auf Grundlage des Umsatzsteuergesetzes wird aufgezeigt, in welchen Konstellationen Vertragspartner unter Umständen einen Anspruch auf einen wirtschaftlichen Ausgleich der Steuerdifferenz haben könnten. Zugleich weist der Verband ausdrücklich darauf hin, dass die dargestellten Hinweise keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung bieten.

Rechtssicher handeln

Die dauerhafte Mehrwertsteuerreduzierung auf Speisen ist ein Meilenstein für die Gastronomie. Sie beendet eine lange Phase der Unsicherheit, korrigiert eine steuerliche Ungleichbehandlung und schafft neue Spielräume für unternehmerisches Handeln. Gleichzeitig ist sie kein Selbstläufer.

Wer jetzt frühzeitig die technischen, steuerlichen und kommunikativen Weichen stellt, kann die neue Regelung sinnvoll und rechtssicher in die eigene Betriebsstrategie integrieren. Das Dehoga-Merkblatt bietet hierfür eine fundierte Grundlage. Mit der Umsetzung der Hinweise können Betriebe die neue Regelung rechtssicher und effizient integrieren.

(Dehoga Bayern/Taxaro/SAKL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Markus Söder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Saskia Esken
Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag

7-Prozent-Mehrwertsteuer kommt zurück!

Fast vier Wochen lang haben Union und SPD über den Koalitionsvertrag verhandelt. Heute gab es endlich den Durchbruch. Die Parteichefs stellten nun ihre Ergebnisse vor – mit einer erfreulichen Nachricht für die Gastronomie. 
Guido Zöllick
Statement
Statement

Dehoga: „7 Prozent stärken die Gastronomie“

Politik, die Wort hält: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) begrüßt den Beschluss des Bundesrats für das Steueränderungsgesetz. Die Entscheidung 7 Prozent stärke die Gastronomie und sichere Arbeitsplätze, Existenzen und soziale Treffpunkte.
Ein Schild mit Messer und Gabel in einem Restaurant mit Aufschrift: 7 Prozent MwSt.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer

Niedersachsens Gastgewerbe setzt auf Steuersenkung ab Januar

Kommt die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun oder kommt sie nicht? Niedersachsens neuer Dehoga-Präsident hat eine klare Erwartung.
Gereon Haumann
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer

Dehoga will Klarheit bei Steuerplänen

Der rheinland-pfälzische Dehoga-Landeschef fordert von Bund und Ländern eine schnelle Entscheidung über die Mehrwertsteuer und Pendlerpauschale – sonst drohten Hunderte Betriebsschließungen.
V. l. n. r.: Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Thorsten Frei (CDU)
Kabinettsbeschluss
Kabinettsbeschluss

7 Prozent auf Speisen: Branchenverbände begrüßen Kabinettsbeschluss für die Gastro

Eine weitere Hürde ist genommen: Das Kabinett hat dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 zugestimmt und damit Steuerentlastungen für die Gastronomie auf den Weg gebracht. Branchenverbände begrüßen die Entscheidung ausdrücklich.
Zwei Gastronomen bei der Abrechnung
Kontroverse
Kontroverse

Streit um geplante Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Die vom Bund in Aussicht gestellte Steuersenkung bringe dringend benötigte Entlastung für das Gastgewerbe, sagt der Hotel- und Gaststättenverband. Die Gewerkschaft hält das für eine Ausrede.
V. l. n. r.: Markus Söder (CSU), Ministerpräsident Bayern, Friedrich Merz (CDU), Bundesvorsitzender, Lars Klingbeil (SPD), Bundesvorsitzender, und Saskia Esken (SPD), Bundesvorsitzende
Bewertung
Bewertung

Das sagen Branchenverbände zum Koalitionsvertrag

Nach wochenlangen Verhandlungen steht der Koalitionsvertrag von Union und SPD. Für das Gastgewerbe enthält er viele wichtige Verbesserungen. Branchenverbände zeigen sich erfreut, sehen aber auch einige Kritikpunkte.
Markus Soeder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil and Saskia Esken
Zukunft
Zukunft

Sieben Prozent Umsatzsteuer sind in Sichtweite

Sehr gute Nachrichten für das Gastgewerbe! Aus dem Sondierungspapier der künftigen Koalition geht hervor, dass Union und SPD die umstrittene Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder dauerhaft auf 7 Prozent senken wollen. 
Gäste in einem Gasthaus bekommen bayerische Schmankerl serviert
Entwicklung
Entwicklung

Mehr Systemgastronomie, weniger Gaststätten in Bayern

Der Dehoga Bayern äußert sich zu den kürzlich veröffentlichen Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik und gibt Einblicke hinter die Zahlen. Obwohl die Zahl der gastronomischen Einrichtungen weitestgehend stabil bleibt, gibt es doch große Bewegungen in der Branche.