Steuersenkung

7-Prozent-Mehrwertsteuer vom Kabinett beschlossen

Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz mit Steuerentlastungen für die Gastronomie beschlossen. (Foto: © picture alliance/dpa | Michael Kappeler)
Der erste Schritt ist getan: Das Kabinett hat heute die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beschlossen. Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug.
Mittwoch, 10.09.2025, 12:42 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert“, so lautete im April der Wortlaut im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen. Nun rückt die Regierung diesem Vorhaben näher

Das Kabinett hat Steuerentlastungen für Gastronomen auf den Weg gebracht. Die Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Nach der Zustimmung im Kabinett sind nun Bundesrat und Bundestag am Zug.

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Das steht im Entwurf

Durch die Steuersenkung für Restaurants soll vor allem die durch Umsatzrückgänge gebeutelte Gastronomie unterstützt werden. 

Im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 heißt es konkret: "Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Durch die dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie entfallen zudem Abgrenzungsschwierigkeiten (z. B. bei Cateringleistungen, bei Kita- und Schulessen oder bei der Krankenhausverpflegung), die in der Vergangenheit daraus resultierten, dass Lieferungen von Lebensmitteln mit wesentlichen Dienstleistungselementen dem regulären Umsatzsteuersatz, ohne wesentliche Dienstleistungselemente jedoch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen."

Angespannte Lage im Gastgewerbe

Verbände des Gastgewerbes hatten bereits seit längerem einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie gefordert – allen voran der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Der Verband verwies auf die sinkenden Umsatzzahlen und verdeutlichte zuletzt mit einer eigenen Umfrage die angespannte Situation im Gastgewerbe. Demnach meldeten die Betriebe im Juli 2025 im Schnitt Umsatzverluste von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Zeitraum Januar bis Juli 2025 lag das Minus bei 8,9 Prozent.

Auch die vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichten die herausfordernde Lage: So setzten im ersten Halbjahr 2025 die Hoteliers und Gastronomen real 15,1 Prozent weniger um als im Jahr 2019, dem letzten Jahr vor der Coronakrise. In diesem Jahr droht dem Hotel- und Gaststättengewerbe damit das sechste Verlustjahr in Folge

Verbände fordern Planungssicherheit

Unsere Branche braucht jetzt Planungssicherheit“, betonte Dehoga-Präsident Guido Zöllick erst vor Kurzem. Die einheitliche Besteuerung von Essen mit sieben Prozent solle die Betriebe gegenüber Lieferdiensten, Essen zum Mitnehmen und Fertiggerichten aus dem Handel stärken, die seit jeher mit 7 Prozent besteuert werden. „Es geht um Steuerfairness und Gleichbehandlung.“

Die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga, Ingrid Hartges sagte der dpa, die Entlastung sei wichtig, weil es endlich Steuerfairness gegenüber Essen zur Mitnahme und der Essenslieferung gebe, für die ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelte. Zu einer Weitergabe an Kunden sagte sie: „Das ist keine Frage des Wollens, sondern des Könnens.“

Sie wies unter anderem auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise hin, steigende Gehälter für die Mitarbeiter und weitere Kosten. „Ich bin mir aber sicher, da, wo Spielräume sind, wird es auch Maßnahmen geben, um mit preisattraktiven Angeboten verloren gegangene Gäste zurückzugewinnen.“

(dpa/Dehoga/SAKL)

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