Neues Infektionsschutzgesetz

Ab Mitte März Hotspot-Regelung

Je nach Infektionslage sollen die Landesparlamente ab Mitte März eigenständig Corona-Hotspots bestimmen, in dem verschärfte Regelungen gelten. (Foto © JLco – Julia Amaral via Getty Images)
Nach langem Hin und Her hat sich die Ampel-Regierung auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Ab dem 20. März sollen die Corona-Schutzmaßnahmen größtenteils aufgehoben werden – mit Spielräumen für die Länder.
Donnerstag, 10.03.2022, 12:54 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Laut einem Bericht von Tagesschau.de stehe der Kabinettsentwurf für den Wegfall der Corona-Beschränkungen. „Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Nach dem Gesetzentwurf sollen am 19. März wie geplant alle tiefgreifenden Corona-Beschränkungen entfallen. Allgemeine Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr oder auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen aber möglich bleiben.

Landesparlamente müssen Beschlüsse fassen

Zudem sollen Landesparlamente, wenn sie die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen, weitere Auflagen beschließen dürfen. Voraussetzung ist Lauterbach zufolge, dass die Landesparlamente die Beschlüsse fassen. Sie müssen den Corona-Hotspot bestimmen, in dem verschärfte Regelungen gelten.

Dies könnten Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein, so Lauterbach. Maßgeblich sind hohe Infektionszahlen, eine mögliche Überlastung des Gesundheitswesens oder die Verbreitung einer neuen, gefährlichen Variante des Coronavirus. Zu den Regeln zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise – also Regelungen wie 2G und 3G.

Justizminister Buschmann sprach von einer klaren, demokratisch und rechtsstaatlich verankerten Regelung, die den Menschen gleichzeitig wieder ein Stück Normalität zurückbringe. Die Maßnahmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge automatisch enden, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht spätestens nach drei Monaten verlängert.

Regeln übergangsweise bis 2. April

Lauterbach zufolge sollen die derzeit bis zum 20. März geltenden Regeln übergangsweise noch bis zum 2. April in Kraft bleiben, damit die Länder Zeit haben, die rechtlichen Grundlagen für Hotspot-Regelungen zu schaffen. Diese werden im Infektionsschutzgesetz verankert und Lauterbach zufolge bis zum 23. September befristet.

Bund und Länder hatten Mitte Februar beschlossen, die Corona-Beschränkungen schrittweise weitestgehend aufzuheben. Die geplanten Neuregelungen treten allerdings trotz steigender Infektionszahlen Kraft. Doch die Bundesregierung sieht Deutschland dennoch gut für die kommenden Monate gerüstet.

(tagesschau.de/KG)

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