Alkoholsteuer vor Erhöhung: Bundestag berät über 20 Prozent
Die geplante Anhebung der Alkoholsteuer geht in die nächste parlamentarische Runde. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat für Montag, 12. Oktober 2026, eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 angesetzt. Die Sitzung findet von 15 bis 17 Uhr statt und wird auch im Internet übertragen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, die Alkoholsteuer, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer jeweils um 20 Prozent anzuheben. Nach Berechnungen der Bundesregierung sollen dadurch 2027 zusätzliche Einnahmen von 380 Millionen Euro erzielt werden. Bis 2031 summieren sich die erwarteten Mehreinnahmen demnach auf rund 2,2 Milliarden Euro.
Spirituosen und Sekt im Fokus
Für die Gastronomie wären insbesondere Spirituosen und Schaumwein relevant. Entsprechend könnten Bars, Restaurants, Hotels, Clubs und Eventcaterer bei einer Umsetzung mit steigenden Einkaufskosten kalkulieren müssen.
Wichtig: Noch handelt es sich lediglich um einen Gesetzentwurf. Die geplanten Steuererhöhungen sind derzeit nicht geltendes Recht. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird nach der Anhörung beraten.
Bier und stiller Wein sind von den in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Steuererhöhungen nicht betroffen.
Auswirkungen auf die Getränkekalkulation
Sollte die Erhöhung wie geplant umgesetzt werden, dürfte sie für gastronomische Betriebe insbesondere bei margenstarken Spirituosen, Cocktails und Schaumwein Auswirkungen auf die Kalkulation haben. Für Unternehmen bietet es sich daher bereits an, mögliche Szenarien für Einkaufskosten, Margen und Verkaufspreise im Getränkebereich 2027 durchzurechnen.
(Deutscher Bundestag/KAGI)