Anträge für Corona-Dezemberhilfe nun möglich
Seit Weihnachten können Unternehmen ihre Anträge für die Dezemberhilfe einreichen. Damit wurde der Start der Antragsstellung überraschend vorverlegt. Nach bisheriger Planung sollte sie erst ab Januar möglich sein.
Von der Dezemberhilfe profitieren Unternehmen und Solo-Selbstständigen, die nach den Schließungen im November auch im Dezember weiterhin von den Beschränkungen direkt oder indirekt betroffen sind. Sie erhalten wie bereits für den November Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 – anteilig für die Tage der Schließungen.
Bis zu 50.000 Euro Abschlagszahlungen
Wie bei der Novemberhilfe gibt es bei der Dezemberhilfe Abschlagszahlungen von maximal 50.000 Euro für Unternehmen beziehungsweise maximal 5.000 Euro für Solo-Selbstständige. Mit den ersten Zahlungen ist laut Wirtschaftsministerium noch im Januar 2021 zu rechnen.
Die Antragsstellung läuft über die bundesweit einheitliche Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Solo-Selbstständige können Anträge bis 5.000 Euro im eigenen Namen stellen, Unternehmen müssen dafür einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beauftragen.
(dpa/NZ)