Schadensausgleich

Anträge für erweiterte Überbrückungshilfe III möglich

Überbrückungshilfe III
Mit der erweiterten Überbrückungshilfe III können große Unternehmen Hilfen über 12 Millionen Euro beantragen. (Foto: © ImagESine/stock.adobe.com)
Große Unternehmen können ab sofort die Anträge für die erweiterte Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich für Hilfen über 12 Millionen Euro stellen.
Mittwoch, 07.07.2021, 14:05 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, ist ab sofort die Antragstellung für die erweiterte Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich möglich. Unternehmen, deren Förderung mehr als 12 Millionen Euro beträgt, müssen für das Jahr 2021 folgende Bedingungen erfüllen:

  • keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen,
  • keine Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • keine Rückführung oder Zinszahlung von Gesellschafterdarlehen
  • keine Boni bzw. andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile für Geschäftsführer. Gleiches gilt auch für Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen, Gratifikationen oder andere gesonderte Vergütungen neben dem Festgehalt sowie sonstige in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungsbestandteile und rechtlich nicht gebotene Abfindungen.

Die Bedingungen gelten nicht für gesetzlich vorgeschriebene Dividendenausschüttungen, fällige Steuerzahlungen der Gesellschafter, die aus dem Unternehmen resultieren.

Bedingungen bei Unternehmensteilen im Ausland

Die Bedingungen gelten bei verbundenen Unternehmen mit Sitz der ultimativen Muttergesellschaft im Ausland nicht für die im Ausland belegenen Unternehmensteile. Es dürfen jedoch auch keine Kapitalabführungen aus den deutschen Unternehmensteilen an ausländische Gruppengesellschaften oder Gesellschafter erfolgen. Sollte dennoch eine entsprechende  Zahlung erfolgt sein, wird diese auf die Förderung angerechnet – maximal bis zur Höhe der Kapitalabführung. Auch bei deutschen Muttergesellschaften mit im Ausland gelegenen Unternehmensteilen gelten die Bedingungen grundsätzlich ebenfalls nicht für die ausländischen Unternehmensteile. Sie kommen nur dann zur Anwendung, wenn 2021 Kapitaltransfers von Deutschland in die ausländischen Unternehmensteile erfolgen. In diesem Fall erfolgt ebenfalls eine Anrechnung der Boni, Dividende etc. auf die Förderung.

Vorgehen bei Zahlungen vor dem 10. Juni

Soweit bereits Zahlungen und Leistungen nach den vorangehenden Absätzen bis zum Ablauf des 10. Juni 2021 geleistet oder vertraglich vereinbart wurden, werden diese auf die Förderung angerechnet. Hierzu meldet die Antragstellerin oder der Antragsteller diese geleisteten Zahlungen im Rahmen der Antragsstellung vollumfänglich und unverzüglich der für seinen Antrag zuständigen Bewilligungsstelle.

Wissenswertes zur maximalen Förderhöhe und der Antragsstellung finden Sie hier.

(BMWi/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Gastronomin sitzt vor ihrem PC und geht die Abrechnung durch
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Neuer Stichtag für Rückzahlung der Corona-Hilfen

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und eine Schlussabrechnung einreichen. Bereits zum zweiten Mal wurde die Frist dafür nun verlängert. Was gilt es hierbei zu beachten?
Antrag für die Überbrückungshilfe
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie

Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen

Bei freiwilligen Betriebsschließungen wurde bisher keine Überbrückungshilfe gezahlt. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium die Voraussetzungen gelockert. 
Zettel mit der Aufschrift Überbrückungshilfe
Corona-Hilfen
Corona-Hilfen

Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres verlängert

Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfen geeinigt. Unternehmen, die immer noch von Einschränkungen betroffen sind, erhalten noch bis Ende des Jahres Unterstützung.
Fördermittel
November- und Dezemberhilfe
November- und Dezemberhilfe

Frist für Änderungsanträge verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Frist für Änderungsanträge bei der November- und Dezemberhilfe verlängert. Die Antragsstellung ist nun bis Ende Juli möglich. 
Hände halten Schild mit der Aufschrift "Überbrückungshilfe"
Wirtschaftshilfen
Wirtschaftshilfen

Das gilt für die Überbrückungshilfe III Plus

Die Bundesregierung verlängert  die Überbrückungshilfen als Überbrückungshilfe III Plus. Damit einher geht auch die Erhöhung des maximalen Förderbetrags. Die neuen Regelungen im Überblick.
Hubertus Heil
Corona-Hilfen
Corona-Hilfen

Wirtschaftshilfen werden verlängert

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Wirtschaftshilfen um drei Monate bis Ende September verlängern. Eine entsprechende Verordnung liegt dem Bundeskabinett vor.
Peter Altmaier
Trotz Lockerungen
Trotz Lockerungen

Altmaier will Corona-Hilfen verlängern

Die Corona-Hilfen sollen über den Juni hinaus verlängert werden. Zunächst müssen jedoch noch Details zur Verlängerung geklärt werden.