Corona-Krise

Antragsfristen für Corona-Hilfen verlängert

Euro Geldscheine und ein Holzwürfel mit der Aufschrift „Coronavirus“
Sowohl für die Überbrückungshilfe II als auch für die November- und Dezemberhilfe wurden die Fristen für die Antragsstellung verlängert. (Foto: © studio v-zwoelf/stock.adobe.com)
Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe II sowie die November- und Dezemberhilfe wurden verlängert. Antragssteller haben nun bis Ende März beziehungsweise Ende April Zeit, die Unterlagen einzureichen.
Dienstag, 19.01.2021, 12:37 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die Antragsfristen für die Corona-Hilfen wurden verlängert. Die Überbrückungshilfe II ist nun bis zum 31. März statt bis 31. Januar 2021 beantragbar, die November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April statt bis zum 31. Januar beziehungsweise 31. März 2021.

„Mit den neuen Antragsfristen bleiben die Hilfszahlungen für die Betriebe länger verfügbar. Das verschafft auch mehr Luft in der Antragstellung über die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater“, so der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Er an die Unternehmerinnen und Unternehmer, die verfügbaren Corona-Hilfen zu nutzen: „Die Beantragung und Auszahlung kommt voran. Mit den Abschlagszahlungen erhalten Sie kurzfristig frisches Kapital auf Ihr Konto. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Die beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Förderung bis zu 4 Millionen Euro sind nun eindeutig. Für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer besteht kein Grund, mit der Antragstellung zu zögern.“

Höhe der Förderungen

Für Hilfen zwischen 1 und 4 Millionen Euro sind die Förderungen auf 70 Prozent der Verluste gedeckelt, für Klein- und Kleinstunternehmen auf bis zu 90 Prozent. Der beihilfefähige Zeitraum ist dabei nicht identisch mit dem Leistungszeitraum, sondern umfasst die Monate März bis Dezember 2020 für die Überbrückungshilfe II und Dezemberhilfe Plus bzw. die Monate März bis November 2020 für die Novemberhilfe Plus. Der Antragsteller kann frei wählen, welche Monate er für die Verlustberechnung ansetzt, so dass sich die Gefahr der Verlustdeckelung in gewissem Umfang relativiert. Für die Bedingungen der Förderung über 4 Millionen Euro steht der Bund gegenwärtig in Verhandlungen mit der EU-Kommission.

Aiwanger fordert Abschlagszahlung bis zu 100.000 Euro

Aiwanger fordert für die nächste Überbrückungshilfe III noch höhere Abschlagszahlungen: „Die Politik muss noch großzügiger werden und der Arbeit der Steuerberater vertrauen. Ziel sollte sein, bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen bis zu 100.000 Euro zu ermöglichen. Das wäre eine ganz neue Qualität für die Betriebe.“ Darüber hinaus will der Bundeswirtschaftsminister die Voraussetzungen für den Erhalt der Überbrückungshilfe III vereinfachen und mögliche Auszahlungssummer erhöhen. Dafür ist jedoch eine Genehmigung seitens der EU-Kommission nötig.

Stand der Auszahlungen in Bayern

Bisher gibt es fast 50.000 bayerische Anträge zur Novemberhilfe mit einem Volumen von rund 840 Millionen Euro. Knapp 250 Millionen Euro sind bereits als Abschläge ausbezahlt worden. Seit 13. Januar läuft die Auszahlung der restlichen Beträge. Bei der Dezemberhilfe sind es aktuell über 22.000 Anträge aus Bayern mit einem Fördervolumen von über 350 Millionen Euro. Davon wurden 130 Millionen Euro in Form von Abschlagszahlungen bereits ausbezahlt. Im Rahmen der Überbrückungshilfe II sind derzeit rund 85 Prozent der bisher knapp 15.000 bayerischen Anträge abgearbeitet. Dabei wurden Hilfen in Höhe von mehr als 260 Millionen genehmigt.

(STMWI/NZ)

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