Arbeitskammer verbietet Kellner-Lehrlinge
Das Wiener Restaurant „Aux Gazelles“ ist ein beliebter Treffpunkt in der österreichischen Hauptstadt. Doch nun gerät das Lokal wegen eines absurden Bürokratievorfalls in die Schlagzeilen, wie das Nachrichtenportal heute.at berichtet: Die Restaurantleiterin des Aux Gazelles wäre im Begriff gewesen, einen 16-jährigen jungen Mann als Lehrling aufzunehmen und diesem eine Ausbildung als Kellner zu ermöglichen. Doch die Wirtschafts- und Arbeitskammer habe der Dame einen absurden Strich durch die Rechnung gemacht: Sie dürfe keine Lehrlinge ausbilden, soll es seitens der Institution geheißen haben, weil sie keine österreichische Küche auf der Karte stehen habe. Der Hintergrund des Ganzen: Laut dem Pressebericht sei seit dem 1. Juni 2019 eine neue Verordnung für Restaurantfachleute in Kraft, die verstärkt auf die regionale Küche setze. Die Arbeitskammer riet ihr offensichtlich daher, in ihrem Restaurant „lieber Tafelspitz und Wiener Schnitzel anzubieten“.
„Ich wollte dem jungen Mann einfach eine Chance geben!“
Die Restaurantleiterin kann sich über derartige Regelungen und Aussagen nur wundern: „Ich wollte einem jungen Mann einfach eine Chance geben, etwas zu lernen“, lässt sie heute.at gegenüber verlauten. „Ich will niemanden anprangern, aber einem Lehrling aus diesem Grund eine Stelle zu verweigern, ist doch absurd.“ Die Wiener Arbeitskammer habe daraufhin geantwortet: „Das Berufsbild muss erfüllt werden! Das auszubildende Restaurant darf nicht zu spezifische Speisen anbieten.“ Die Restaurantchefin ist wohl nicht die einzige, die hier nur noch fassungslos den Kopf schütteln kann. (heute.at/TH)