Arbeitszeit-Reform: Gastgewerbe fordert Nachbesserungen
Der bekanntgewordene Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt in der Hospitality-Branche für deutlichen Widerspruch. Nachdem bereits Wirtschaft und Union Kritik geäußert hatten, melden sich nun auch Stimmen aus Gastgewerbe, Gastwelt und Systemgastronomie zu Wort.
Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG), der Dehoga Bundesverband, der Dehoga Bayern und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Im Zentrum der Kritik steht vor allem, dass flexiblere Arbeitszeiten nach dem Entwurf offenbar nur in Betrieben mit Tarifvertrag oder entsprechender Betriebsvereinbarung möglich sein sollen. Auch die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung stößt auf Vorbehalte.
Was sieht der Entwurf vor?
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, mehr Flexibilität durch „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Der nun kursierende Entwurf sieht jedoch vor, dass eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit nur unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden kann. Der Achtstundentag bleibt dabei grundsätzlich unangetastet.
Konkret soll es in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen möglich sein, „anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren“, wenn gleichzeitig Regelungen zum entsprechenden Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.
Aus Sicht mehrerer Branchenvertreter greift dieser Ansatz zu kurz. Sie kritisieren vor allem, dass viele Betriebe im Gastgewerbe und in der Systemgastronomie von der geplanten Flexibilisierung gar nicht profitieren würden, wenn diese an Tarifverträge gebunden bleibt.
DZG: „70 Prozent würden leer ausgehen“
Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) spricht von einer Enttäuschung. Der Entwurf würde aus ihrer Sicht das zentrale Versprechen des Koalitionsvertrags zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts ins Leere laufen lassen.
„Der jetzt vorliegende Referentenentwurf bringt unter dem Strich keine Verbesserung. Tarifbindung ist absolut wichtig, die Realität in der Gastwelt ist aber eine andere: Nur rund 30 Prozent der Beschäftigten arbeiten heute in tarifgebundenen Betrieben. Wenn die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit ausschließlich an Tarifverträge geknüpft wird, geht diese Reform an 70 Prozent der Betriebe und ihrer Beschäftigten vollkommen vorbei“, erklärt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge.
Für die Gastwelt, bestehend aus Tourismus, Hospitality, Foodservice und Freizeitwirtschaft, würde sich nach Einschätzung der Denkfabrik faktisch kaum etwas ändern, sollte der Entwurf so umgesetzt werden. Besonders an kleinen und mittleren Betrieben ginge diese „Reform“ damit ohne jegliche Verbesserung vorbei.
Dabei habe die Koalition im Koalitionsvertrag bewusst eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts vereinbart, um mehr Flexibilität für Beschäftigte und Unternehmen zu schaffen. „Dieses Ziel darf jetzt nicht durch zusätzliche Hürden verwässert werden. Gerade in Dienstleistungsbranchen wie der Gastwelt mit schwankenden Nachfrageverläufen, Saisonspitzen und langen Öffnungszeiten brauchen wir praktikable Lösungen und keine Regelungen, die nur für einen winzig kleinen Teil der Betriebe funktionieren“, betont der ehemalige Bundestagsabgeordnete.
Die DZG schlägt vor, die Flexibilisierung vollumfänglich und schnell zu ermöglichen. Nach zwei bis drei Jahren könnten die Auswirkungen systematisch ausgewertet werden. Wenn die Politik moderne Arbeitszeitmodelle wolle, solle sie diese zunächst breit zulassen und anschließend – bei tatsächlichem Bedarf – auf Basis von Erfahrungen nachsteuern.
„Die Gastwelt braucht jetzt schnelle und praxistaugliche Entscheidungen. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe lässt keine weitere Hängepartie zu“, betont Klinge. „Deutschland diskutiert seit Jahren über mehr Flexibilität in der Arbeitswelt – jetzt ist die Zeit, sie auch umzusetzen. Bärbel Bas und die SPD müssen sich hier bewegen.“
Dehoga Bundesverband: „Enttäuschung auf der ganzen Linie“
Auch der Dehoga Bundesverband kritisiert den kursierenden Referentenentwurf deutlich. „Der kursierende Referentenentwurf ist eine Enttäuschung auf der ganzen Linie“, erklärt Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke.
Die Gewerkschaften würden seit langem vehement eine Kampagne gegen die wöchentliche Höchstarbeitszeit in Deutschland führen. Es sehe derzeit nicht danach aus, dass die Gewerkschaften bereit seien, Tarifverträge zu verhandeln, in denen solch eine Klausel steht.
„Man kann nicht den Großteil der deutschen Wirtschaft ausklammern, wenn es darum geht, nötige Reformen durchzusetzen“, sagt Schimke. „Das ist nicht nur ein Nackenschlag für uns in der Gastronomie und im Gastgewerbe. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die gesamte deutsche Wirtschaft, für den ganzen deutschen Mittelstand und für viele kleine Betriebe.“
Dehoga Bayern fordert Neufassung
Der Dehoga Bayern fordert, den Entwurf zurückzuziehen und neu zu fassen. Der Landesverband kritisiert dabei hauptsächlich, dass die versprochene Modernisierung an die Tarifbindung geknüpft werden soll, statt sie allen Betrieben zu eröffnen. 
„Der Koalitionsvertrag hat allen Betrieben mehr Flexibilität versprochen“, stellt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Dehoga Bayern, heraus. „Jetzt soll sie nur denen offenstehen, die einen Tarifvertrag haben. So wird aus einem Recht für alle ein Privileg für wenige – gerade die kleinen Wirtshäuser und Familienhotels gehen leer aus. Das ist keine Flexibilisierung, das ist ein Zwangsbeitritt in den gewerkschaftlichen Tarifvertrag durch die Hintertür.“
Flexibilität sei aus Sicht des Verbandes dabei kein einseitiger Arbeitgeberwunsch. „Auch die Beschäftigten erwarten heute mehr Selbstbestimmung und Arbeitszeitmodelle, die zu ihrer Lebensrealität passen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ermöglichen“, erklärt „Dehoga Bayern“-Präsidentin Angela Inselkammer. „Wer solche zeitgemäßen Lösungen nur tarifgebundenen Betrieben eröffnet, schließt auch viele Arbeitnehmer davon aus.“
Kritisch sieht der Dehoga Bayern zudem die geplante elektronische Arbeitszeiterfassung. „Das macht die bewährte Vertrauensarbeitszeit praktisch unmöglich und trifft vor allem die kleinen Betriebe mit neuem Aufwand“, sagt Geppert. „Niemand stellt den Schutz der Beschäftigten infrage – aber wir brauchen ein Arbeitszeitrecht, das diesen Schutz mit der betrieblichen Realität verbindet, statt am Alltag unserer Betriebe vorbeizugehen.“
„Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden,“ sagt Angela Inselkammer. „Gerade vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels sowie der wirtschaftlich angespannten Lage wäre es vollkommen kontraproduktiv, neue Bürokratie aufzubauen und bestehende Handlungsspielräume weiter einzuengen.“
Der Dehoga Bayern fordert daher, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit unmittelbar im Gesetz für alle Betriebe gelten müsse – nicht nur über Tarifverträge. Zudem müsse die Vertrauensarbeitszeit erhalten bleiben. Der jetzige Entwurf gehöre daher zurückgezogen und grundlegend überarbeitet.
BdS: „Flexibilität versprochen, Bürokratie geliefert: Arbeitszeitreform verfehlt ihr Ziel“
Auch der Bundesverband der Systemgastronomie kritisiert den Entwurf. „Der heute bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Systemgastronomie zurück und verfehlt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformziele“, erklärt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert.
Der Entwurf liefere keine tragfähige Grundlage für ein modernes Arbeitszeitrecht und trage nicht zum Abbau bürokratischer Belastungen in den Betrieben bei. Statt den Unternehmen mehr Flexibilität zu ermöglichen, würden neue Hürden geschaffen.
Besonders kritisch bewertet der Verband, dass die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von tariflichen Regelungen abhängig gemacht werden soll. Auch die vorgesehene Verpflichtung zu einer elektronischen und taggleichen Arbeitszeiterfassung sieht der BdS kritisch.
„In der Systemgastronomie wird die Arbeitszeit bereits für die weit überwiegende Zahl der Beschäftigten erfasst“, erklärt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert. „Die Entscheidung darüber, in welcher Form diese Erfassung erfolgt, muss weiterhin den Unternehmen überlassen bleiben und sich an den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten orientieren.“
Ein „mutiger und zukunftsorientierter Schritt“ wäre aus Sicht des Verbands die Einführung einer generellen wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Flexibilität bei deren Verteilung. Dies könne Beschäftigten mehr Spielraum bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eröffnen und zugleich Betrieben die notwendige Flexibilität für eine moderne Arbeitsorganisation ermöglichen.
Der BdS appelliert daher an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren grundlegend nachzubessern und die im Koalitionsvertrag zugesagten Reformen konsequent umzusetzen.
Kritik von Wirtschaft und Union
Bereits kurz nach dem bekanntwerden des Entwurfs stießen diese Pläne zur Reform des Arbeitszeitgesetzes in Wirtschaft und Politik auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte: „Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition hierzu sein.“
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte, den Gesetzentwurf aus dem Ministerium zurückzuziehen und völlig zu überarbeiten. Er erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle, erklärte er in einer Mitteilung.
Wirtschaftsverbände kritisieren vor allem, dass die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit an die Tarifbindung geknüpft werden soll. „Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.
Widerspruch kam auch von CDU und CSU: „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, sagte Marc Biadacz, Sprecher der Fraktion für Arbeit und Soziales, dem „Handelsblatt“.
Wie geht es weiter?
Wie die Gesetzesänderung am Ende tatsächlich aussehen wird, ist noch offen. In Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Danach folgt eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Nach einem Kabinettsbeschluss berät auch der Bundestag darüber.
(dpa/DZG/Dehoga Bundesverband/Dehoga Bayern/BdS/SAKL)