Europäische Union

Ausgestaltung des EU-Covid-Zertifikat

Handy mit geöffnetem Impfnachweis
Das Covid-Zertifikat ermöglicht Geimpften und Genesenen das Reisen in Europa. (Foto: © Nattakorn/stock.adobe.com)
Die Rahmenbedingungen für das EU-weite Covid-Zertifikat stehen fest. Über einen QR-Code sollen die Daten ausgelesen und so etwa Geimpfte von der Quarantäne befreit werden.
Montag, 24.05.2021, 08:49 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Sommerurlaub steht vor der Tür – und passend dazu soll Reisen in Europa trotz Corona-Pandemie wieder einfacher und sicherer werden. Dabei könnte ein EU-weiter Impfnachweis helfen, der bald eingeführt werden soll. Sollte es wie geplant klappen, dass etwa ein Nachweis aus Deutschland im Restaurant in Italien anerkannt werde, sei dies „weltweit einmalig“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Wann genau der Nachweis kommt, ist noch offen. Vieles steht aber schon fest:

Welche Daten sollen gespeichert werden?

Das kostenlose Zertifikat soll Aufschluss darüber geben, welchen Impfstoff der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin erhalten hat und ob es eine oder bereits zwei Dosen sind. Zudem sollen auch Informationen zu frischen Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt werden sowie der Name, das Geburtsdatum, das Impfdatum und der Aussteller des Zertifikats ausgelesen werden können.

Papier oder digital – ein Zertifikat zum Anfassen?

Zum einen soll es möglich sein, die Nachweise digital auf dem Smartphone in einer sogenannten Wallet App zu hinterlegen – in Deutschland wird das unter anderem die Corona-Warn-App sein. Eine App zur reinen Anzeige des Zertifikats wird in Deutschland derzeit unter der Führung des Technologiekonzerns IBM entwickelt, weitere Apps dürften folgen. Über einen QR-Code sollen die Informationen dann in der ganzen EU fälschungssicher ausgelesen werden können. Wer kein Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht digital speichern möchte, kann es auch in Papierform bekommen. Zudem soll es möglich sein, Zertifikate etwa von Familienmitgliedern in der App hinterlegen zu können.

Wer stellt den Nachweis aus?

In Deutschland sollen die Dokumente laut Gesundheitsministerium nur von autorisierten Menschen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. In der Regel sollen Ärzte sie demnach gleich nach der Impfung erstellen können. Nachträglich dürfen es Ärzte und Apotheken. Sie müssen sich dann aber den Impfpass und einen anderen Ausweis vorlegen lassen. In der Regel sollen nachträgliche digitale Nachweise auch nur «in räumlicher Nähe» zum Impf-Ort ausgestellt werden können – also etwa in derselben Gemeinde, demselben Landkreis oder umliegenden Kommunen.

Welche Schritte stehen noch aus?

Formal muss die Einigung auf das digitale EU-Covid-Zertifikat noch bestätigt werden. Dass es aber noch zu großen Änderungen kommt, gilt als sehr unwahrscheinlich. Damit die Nachweise auch in allen EU-Ländern funktionieren, wird derzeit zudem mit Hochdruck an der technischen Ausgestaltung gearbeitet. 17 EU-Staaten – darunter Deutschland – hätten bereits erfolgreich an einem Test teilgenommen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Sechs weitere Länder sollen in den kommenden Tagen folgen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, das Zertifikat werde „schon sehr bald sicheres Reisen ermöglichen.“

Wann kommt das Zertifikat in Deutschland?

Auf EU-Ebene soll das Zertifikat am 1. Juli in Kraft treten, Spahn (CDU) ist optimistisch, dass es in Deutschland bis zum 30. Juni eingeführt werden kann. Den EU-Staaten ist aber eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten eingeräumt worden. Im Zweifel bekommt man den Nachweis also erst Mitte August.

Wird das Impfzertifikat zur Pflicht?

Nein. „Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot“, heißt es in einer aktuellen Information des Bundesgesundheitsministeriums. Wer keinen digitalen Impfnachweis besitze, könne eine Impfung weiterhin über den gelben Impfausweis nachweisen.

Wofür wird das Zertifikat konkret benötigt?

Das entscheiden die EU-Länder selbst. Das Europaparlament konnte sich mit einer Forderung nach verpflichtenden Erleichterungen nicht durchsetzen. Als Kompromiss sollen zusätzliche Beschränkungen wie etwa Quarantäne für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene nur eingeführt werden, wenn es etwa die Infektionslage erfordert. Klar ist auch, dass der Nachweis von Tests, Impfungen und Genesungen durch die Zertifikate deutlich vereinfacht werden dürfte.

Zudem sollen die EU-Staaten selbst entscheiden können, ob sie Zertifikate auf Grundlage von nationalen Notfallzulassungen für die noch nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe Sputnik V und Sinopharm akzeptieren. EU-Justizkommissar Didier Reynders sprach sich am Freitag darüber hinaus dafür aus, dass EU-Staaten den Nachweis auch national nutzen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Alle Beteiligten versichern, dass der Datenschutz gewährleistet sei. Von der Leyen gab persönlich das Versprechen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger „werden dabei in vollem Umfang geachtet, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten“. Es werden den Angaben zufolge keine persönlichen Daten auf Servern gespeichert, sondern nur auf dem eigenen Handy. Das Zertifikat stellt lediglich sicher, dass die auf dem Smartphone hinterlegten Daten authentisch sind und tatsächlich zu der auf dem Zertifikat angegebenen Person gehören.

(dpa/NZ)

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