Schutzmaßnahmen

Bayern definiert Krankenhaus-Ampel neu

v.li: Michael Piazolo (Freie Waehler,Kultusminister Bayern), Markus Söder (Ministerpraesident Bayern und CSU Vorsitzender), Klaus Holetschek (CSU,Gesundheitsminister Bayern), Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung nach Kabinettssitzung am 03.11.2021 im Prinz Carl Palais in Muenchen. (Foto: © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON)
v.li: Michael Piazolo (Freie Waehler,Kultusminister Bayern), Markus Söder (Ministerpraesident Bayern und CSU Vorsitzender), Klaus Holetschek (CSU,Gesundheitsminister Bayern), Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung nach Kabinettssitzung am 03.11.2021 im Prinz Carl Palais in Muenchen. (Foto: © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON)
Zur Bekämpfung der stark gestiegenen Corona-Infektionen hat die bayerische Staatsregierung verschärfte Regeln für die Krankenhaus-Ampel beschlossen.
Mittwoch, 03.11.2021, 14:44 Uhr, Autor: Martina Kalus

Die bayerische Staatsregierung hat die vorübergehende Wiedereinführung der Maskenpflicht an Bayerns Schulen sowie verschärfte Regeln für die Krankenhaus-Ampel beschlossen. Zudem sprach sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für eine flächendeckende Drittimpfung gegen das Coronavirus aus. Corona sei „mit aller Macht zurück“, sagte Söder nach der Kabinettssitzung am Mittwoch in München. „Das Virus bleibt einfach heimtückisch, und es bleibt da.»

Änderungen der regionalen Ampel

Die Ampel springt nun auch auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Söder. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind.

Bereits bei Stufe Gelb treten zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft Es werde auf FFP2-Masken umgestellt, sagte Söder. Wo bisher die 3G-Regel galt – also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete -, gelte dann die 3G-plus-Regel, die einen PCR-Test statt eines Schnelltests vorsieht. Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Ausgenommen davon blieben Einzelhandel und Personennahverkehr. Bei 3G bleibe es darüber hinaus etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen.

Springt die Ampel auf Rot, gilt die 3G-Regel zum Beispiel auch am Arbeitsplatz. 2G wird dann zudem deutlich ausgeweitet. Für die Gastronomie gilt dann flächendeckend die 3G-plus-Regel. Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für regionale Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrschen.

(dpa/MK)

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