Coronakrise

Bayern verschärft Corona-Maßnahmen

Markus Söder und Jens Spahn
Markus Söder (l, CSU), Ministerpräsident von Bayern, und Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, auf dem Weg zur Sitzung des bayerischen Kabinetts in der Staatskanzlei, 17. März 2020. (Foto: ©Peter Kneffel/dpa)
Der Corona-Maßnahmenkatalog für Bayern wurde erweitert. Es gelten strengere Regeln für die Gastronomie. Leere Hotels sollen umgenutzt werden. Hilfsgelder sollen noch diese Woche frei werden.
Dienstag, 17.03.2020, 13:20 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben heute gemeinsam bei einer Kabinettssitzung in der Bayerischen Staatskanzlei weitere Maßnahmen im Katastrophenfall beschlossen. Bayern sei dabei als Grenzregion besonders betroffen, weshalb weitere Konsequenzen nötig seien. Gleichzeitig betonte Söder „es gibt keinen Anlass zur Panik, aber Anlass zur Sorge“. Dabei appellierte der Ministerpräsident an die Bevölkerung, von Hamsterkäufen abzusehen – die Lebensmittelversorgung ist weiterhin gegeben, ebenso wie von Sonderbargeldabhebungen.

Weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona in Bayern:

  1. Es wird ein Katastrophenstab eingerichtet, die Leitung liegt in der Staatskanzlei
  2. 400 neue Mitarbeiter werden in Gesundheitsbehörden angestellt
  3. An Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird appelliert, nicht lebensnotwendige OPs und Behandlungen zu verschieben, um Kapazitäten zu schaffen. Beispielsweise sollen auch Hotels, die nicht mehr genutzt werden, als freie Kapazitäten zu Reha-Zwecke genutzt werden können.

Ab morgen, Mittwoch, 18. März 2020, gilt außerdem:

  • Der Hotel-Betrieb wird eingestellt; Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
  • Besuche durch Menschen mit Atemwegsinfektionen und durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden generell untersagt.
  • Für Hochschulen wird ein generelles Betretungsverbot angeordnet für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten nach der RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
  • Es wird klargestellt, dass das allgemeine Veranstaltungsverbot ausdrücklich auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt.
  • Reisebusreisen werden verboten.
  • Es wird ferner klargestellt, dass auch Wettannahmestellen zu den Freizeiteinrichtungen gehören, deren Betrieb zu schließen ist.
  • Klargestellt wird auch, dass die bereits getroffenen Regeln für Gaststätten (nur noch zwischen 6 und 15 Uhr geöffnet) ausdrücklich auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien gelten (z. B. Biergärten, Eisdielen, Terrassen).
  • In öffentlichen Parks und Grünanlagen werden Schilder aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 m hinweisen.
  • Dienstleistungsbetriebe wie Friseure müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden garantieren; es dürfen sich ferner nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten.
  • Geschäfte haben geschlossen.

Hubert Aiwanger, Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, sagte, es sei wichtig, dass Betriebe durchhalten können. Er versprach, dass noch in dieser Woche Klein- und Kleinstunternehmen wie Selbstständige, Messebauer und Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeiter vom Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ profitieren können. Notleidende Betriebe erhalten dabei unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro – je nach Betriebsgröße. Ab morgen, Mittwoch, 17.März 2020, werde man entsprechende Antragsformulare unter anderem auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums herunterladen können. Die ersten finanziellen Mittel sollen noch diese Woche bereitstehen, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern.

„Maximale Flexibilität“ bei freien Arbeitskräften

Außerdem sprach sich der Wirtschaftsminister dafür aus, dass Arbeitskräfte, die an einer Stelle frei werden, an anderer eingesetzt werden, wo Hilfe dringend notwendig ist – beispielsweise bei Erntearbeiten. Aufgrund der eingeschränkten Reisebestimmungen könne man nicht auf Hilfspersonal an anderen EU-Staaten hoffen. Hier erwarte er „maximale Flexibilität“.

Söder appellierte zudem an die bayerische Bevölkerung, die Osterferien zu Hause zu verbringen. Man solle Verantwortung übernehmen und das Haus hauptsächlich für den Weg zur Arbeit oder für den Einkauf verlassen.

Die bayerische Staatsregierung gibt an, dass weitere Maßnahmen folgen werden.
(Bayerische Staatsregierung/KP)

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