Einigkeit bei Touristikern

Branchenvertreter mit neuer Regierung zufrieden

Elisabeth Köstinger
Elisabeth Köstinger ist als neue Tourismusministerin oberste Ansprechpartnerin für die Branche. (© Marco RIebler/Wikimedia)
Wirtschaftskammer (WKO) und Hoteliersvereinigung (ÖHV) begrüßen das in Österreich geplante Tourismusprogramm.
Dienstag, 19.12.2017, 08:53 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Zumindest unter den Touristikern herrscht angesichts des jüngst präsentierten Regierungsprogrammes von ÖVP und FPÖ gute Stimmung. Vor allem bei Punkten wie

  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung von 13 Prozent auf 10 Prozent,
  • Anpassung der Abschreibungsdauer an die tatsächliche Nutzungsdauer,
  • Regionalisierung der Mangelberufsliste und Erweiterung der Rot-Weiß-Rot Card,
  • Verkürzung der Ruhezeit von 11 auf 8 Stunden,
  • rasche Erweiterung der Genehmigungsfreistellungsverordnung für Beherbergungsbetriebe bis 30 Betten,
  • gleiche Pflichten für Plattformen wie Airbnb & Co,
  • Entschärfung des Kumulationsprinzips zur Vermeidung von behördlichen Strafexzessen,
  • Nichtraucherschutz in Anlehnung an das „Berliner Modell“

sei die neue Regierung auf die Wünsche von Hotellerie und Tourismus eingegangen. „Ich bin überzeugt, dass es uns gelingt, gemeinsam mit der künftig für uns zuständigen Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Elisabeth Köstinger, Österreich als Top-Tourismusstandort weiter auszubauen“, so WKO-Branchensprecherin Petra Nocker-Schwarzenbacher.

Ähnlich zufrieden gibt sich die ÖHV: Wirtschaftlich richtig und vertrauensbildend sei etwa die Rücknahme der Steuererhöhung: „Die Erhöhung war ein Riesenfehler, die Mehreinnahmen des Bundes standen nie in Relation zur Belastung der KMU“, erklärte ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Zukunftsorientiert nennt Reitterer zudem die Pläne für bundesweit einheitliche Gesetze für Bau und Jugendschutz, die Aufhebung von Bund-Länder-Blockaden, die Schuldenbremse im Verfassungsrang oder die Entbürokratisierung. Das Highlight ist für sie der Bürokratie-Check für neue Gesetze vor Beschlussfassung: „Dann ist Schluss mit der Gesetzgebung an den KMU vorbei.“ (CK)

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