Corona-Entschädigung

Bundesgerichtshof lässt Nichtzulassungsbeschwerde zu Corona-Schadenersatz zu

Dirk Iserlohe
Seit Beginn der Pandemie kämpft Dirk Iserlohe für die Gleichstellung der Hotelgesellschaften hinsichtlich einer Gleichbehandlung beim Schadenersatz aus der Corona-Krise. (Foto: © Dorint)
Seit 2020 klagt die Kölner Dorint Hotelgruppe in 14 Bundesländern für die Gleichbehandlung der größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns. Jetzt verzeichnet man einen ersten Teilerfolg. 
Donnerstag, 21.09.2023, 15:29 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Bundesgerichtshof teilte auf die Klage der „Hommage Hotel in Bremen Betriebs GmbH“ (Parkhotel Bremen) mit, dass er die Nicht-Zulassungsbeschwerde in Bezug auf Schadensersatz im Zusammenhang mit Corona in Bezug auf die Gleichstellung bei Beihilfen zulässt.

Unermüdlicher Einsatz

Dirk Iserlohe kämpft seit Beginn der Pandemie unermüdlich für die Gleichstellung der Hotelgesellschaften. Betroffen von der Obergrenze bei den Beihilfen in Höhe von 54,5 Millionen Euro sind neben Dorint auch die anderen größeren Unternehmen wie Centro Hotels, H-Hotels, Leonardo, Maritim, Motel One, Novum und Steigenberger.

Der für die ganze Branche engagierte Hotelunternehmer hat inzwischen über 120 Briefe an die alte und die neue Regierung geschrieben. Sein Tenor: Die Größe des Betriebs darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung oder gar Diskriminierung führen. 

Diese sieht der Hotelier vor allem in der Obergrenze in Höhe von 54,5 Millionen Euro bei den Forderungen aus der Überbrückungshilfe zur Regelung der Corona-Folgen. Seiner Meinung nach darf es nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, die Konzerne jedoch nur 30 bis 45 Prozent. 

„Die erste Nichtzulassungsbeschwerde des BGH ist ein Teilerfolg"

Für Iserlohe stellt dies – seit April 2020 – neben dem Ablehnungsbeschluss des BVerfG 1073/21 den ersten vielversprechenden Schritt dar. Er vermutet, dass der BGH besonderes Augenmerk auf Randnummer 38 des oben genannten BVerfG-Beschlusses legen wird, der sich für die Gleichstellung ausspricht. Das würde bedeuten, dass die für ihn peinliche Verhaltensweise der Bundesregierung, die Hotellerie einer Wettbewerbsverzerrung auszusetzen – obwohl es weder europarechtlich noch beihilferechtlich gefordert war – entlarvt wäre. Hilfen müssen demnach gleichberechtigt vergeben werden.

„Die erste Nichtzulassungsbeschwerde des BGH ist ein Teilerfolg für unsere Branche und ich werde den Klageweg für meine Dorint Hotelgruppe auch in den anderen 13 Bundesländern weitergehen. Denn ich gehe fest davon aus, dass die Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssen, und freue mich schon jetzt auf weitere Teilerfolge“, sagt Dirk Iserlohe.  

(DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH/SAKL)

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