Beschluss

Bundeskabinett will Hotelmeldepflicht abschaffen

Frau unterschreibt an der Rezeption
In Zukunft muss in Hotels nicht mehr für jeden einzelnen Gast ein Meldeschein ausgefüllt werden. (Foto © Kalim/stock.adobe.com)
Ein enormer bürokratischer Aufwand soll abgebaut werden: Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Davon wird auch die Hotellerie profitieren. 
Donnerstag, 31.08.2023, 11:25 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Heute leiten wir die Trendwende ein: Weg von immer mehr Bürokratie, hin zu Entlastung und neuen Freiräumen zum Wirtschaften“, sagte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Auf der Kabinettsklausur in Meseberg hat das Bundeskabinett am 30. August die von Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen

Mit rund 30 Maßnahmen sollen damit bürokratische Hürden abgebaut werden und die Wirtschaft, Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden.

Was hat es mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) auf sich?

In die Eckpunkte sind Vorschläge aus einer Verbändeabfrage, aber auch eigene Vorschläge aus den jeweils zuständigen Ressorts eingeflossen. Dabei sieht das Eckpunktepapier unter anderem die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige vor. „In Hotels muss nicht mehr für jeden einzelnen Gast ein Meldeschein ausgefüllt werden“, verkündete Dr. Marco Buschmann.

Die neue Regelung werde jedoch ausschließlich für deutsche Gäste gelten. Ausländer, einschließlich EU-Bürger, müssten weiterhin den Meldeschein im Hotel ausfüllen.

Ein enormer Aufwand fällt weg

Bisher mussten alle Gäste von Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsstätten einen Meldeschein unterzeichnen.

Welche Daten müssen auf dem Meldeschein erfasst werden?

Darauf müssen unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift und die Zahl der Mitreisenden vermerkt sein. Dies bedeutet nicht nur für Reisende, sondern auch für die Hotels einen enormen Aufwand.

Warum muss der Meldeschein ein Jahr lang aufbewahrt werden?

Denn sie müssen die Meldescheine bislang mindestens ein Jahr aufbewahren, falls Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden an die Daten wollen. Dabei geht es nach Schätzungen um rund 89 Millionen Fälle pro Jahr.

Die Abschaffung der Hotelmeldepflicht bedeutet daher für die Hotels den Wegfall eines enormen bürokratischen Aufwands. 

Nur eine Schein-Entbürokratisierung?

Bereits seit Jahrzehnten fordert die Branche die Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel. Der Vorstoß der Bundesinnenministerin Nancy Faeser für ein vollständiges Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste brachte im Juli bereits Bewegung in die Debatte.

Damals begrüßte IHA-Vorsitzender Otto Lindner die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes: „Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“, sagte Otto Lindner damals. 

Ein Stolperstein sei dem Bürokratieentlastungsvorschlag aus dem Hause Faeser aber immanent: Für ausländische Gäste bliebe die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten.

„Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führte Otto Lindner aus.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung.

„Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten.

Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen“, mahnte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

(Bundesministerium der Justiz/IHA/dpa/SAKL)

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