Nach Ministerpräsidentenkonferenz

Bundesländer passen Schutzmaßnahmen an

Schild, das auf den Zutritt nach der 2G-Regel hinweist
Die neuen Corona-Maßnahmen von bund und Ländern sehen flächendeckend mindestens 2G in der Gastronomie vor. (Foto: © kristina rütten – stock.adobe.com)
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz haben die ersten Bundesländer ihre Corona-Verordnungen angepasst. Wo es Änderungen gibt und wie diese aussehen im Überblick.
Freitag, 03.12.2021, 09:24 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die Ministerpräsidenten und die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel haben sich am 2. Dezember auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt. Einige Bundesländer haben daraufhin ihre Verordnungen angepasst oder wollen dies zeitnah machen:

Baden-Württemberg: Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Für die Gastronomie soll ab 4. Dezember die Regel 2G plus gelten. Für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen soll zudem eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten. Alle Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen.

Niedersachsen: Nicht geimpfte Menschen können künftig in vielen Geschäften nicht mehr einkaufen. Geschäfte des sogenannten täglichen Bedarfs sind davon nicht betroffen. Neu ist ebenfalls eine Einschränkung bei Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch 30 bis 50 Prozent der verfügbaren Plätze belegt werden, maximal 15.000 Menschen. Bei Veranstaltungen im Innenbereich dürfen künftig maximal 5.000 Menschen zusammenkommen. Außerdem soll es An- und Versammlungsverbote an Silvester sowie dem Neujahrstag auf publikumsträchtigen Plätzen geben, dass von Kommunen vor Ort festgelegt wird. In einigen Bereichen ist Niedersachsen noch strenger: In Kinos, Theatern oder Gaststätten gilt in Niedersachsen  fast flächendeckend die 2G-plus-Regel. Das Land prüft jedoch Menschen, die bereits eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der 2G-plus-Regel zu befreien.

Saarland: Im Saarland sind seit 2. Dezember Clubs und Diskotheken geschlossen, in Gastronomie und Hotellerie gilt die 2G-plus-Regel. Das heißt: Ungeimpfte haben keinen Zutritt mehr, Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Corona-Test vorlegen.

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt will die in der Bund-Länder-Schalte beschlossenen Corona-Maßnahmen zügig umsetzen: Ab Freitag soll die neue Landesverordnung im Umlaufverfahren unter den Ministerien abgestimmt werden und bereits am kommenden Montag in Kraft treten. Neben den bereits bestehenden 2G-Regeln in Kultur und Gastronomie soll dann auch 2G im Einzelhandel eingeführt werden. Ausgenommen davon seien Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch auf Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte verständigte sich die Landesregierung. Für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen soll es zudem eine Obergrenze geben. Bei einem Inzidenzwert von über 350 sollen Diskotheken geschlossen werden. Für private Treffen von Geimpften und Genesenen gilt künftig eine Teilnehmergrenze von 50 Menschen in Innenräumen und von 200 Personen im Außenbereich.

Schleswig-Holstein: Trotz zuletzt stagnierender Infektionszahlen plant Schleswig-Holstein weitere Verschärfungen der Corona-Regel: Die 2G-Regel im Handel greift bereits am 4. Dezember. Bei touristischen Übernachtungen sowie in Diskotheken, Clubs und Bars soll ab Mitte Dezember 2G-plus gelten. Wie bereits im vergangenen Jahr wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester verboten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt will die Landesregierung über Ansammlungs- und Versammlungsverbote entscheiden.

(dpa/NZ)

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