Bundeszuschuss

Bundesregierung plant Entlastung für Stromkunden ab 2026

Katherina Reiche
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) (Foto: © picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr)
Die Bundesregierung will die Netzentgelte als ein Bestandteil des Strompreises verringern. Das Wirtschaftsministerium bringt dazu Gesetzesänderungen auf den Weg. Auch das Gastgewerbe könnte davon profitieren. 
Freitag, 22.08.2025, 10:06 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Stromkunden in Deutschland sollen vom kommenden Jahr an entlastet werden. Passieren soll dies über einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten. Damit solle die Kostenbelastung der Stromkunden aus den Netzentgelten gedämpft werden, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Es brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung.

Die strukturell hohen Strompreise seien nach wie vor eine große Herausforderung für die Wirtschaft und belasteten die Verbraucher. Gerade das Gastgewerbe, das einen hohen Stromverbrauch hat, könnte von einer solchen Entlastung profitieren.

Das plant die Bundesregierung

Der Bundeszuschuss soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden, einem Sondertopf des Bundes. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten wird nun für 2026 umgesetzt.

Auch in den folgenden Jahren solle es eine Entlastung mit einem Volumen von 6,5 Milliarden Euro im KTF für die Stromkunden geben, hieß es aus dem Ministerium. Dies solle über die Netzentgelte erfolgen und möglicherweise auch anteilig über andere Umlagen, die ebenfalls die Strompreise senken würden. 

Über die Verteilung wolle die Bundesregierung aber noch entscheiden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, Ziel sei es, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln. Für Hotels, Restaurants und Cafés könnte dies eine gewisse Planungssicherheit bieten, da ein Teil der energiewendebedingten Zusatzkosten nicht vollständig auf ihre Stromrechnungen durchschlägt.

Teil von Maßnahmenpaket 

Die Senkung der Netzentgelte ist Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Das Kabinett hatte bereits Pläne für eine Entlastung der Gaskunden auf den Weg gebracht. Konkret sollen Unternehmen und Verbraucher von Kosten der Gasspeicherumlage befreit werden.

Geplant ist außerdem, die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ab 2026 zu verstetigen. Erst einmal nicht kommen soll aber eine im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigte Senkung der Stromsteuer für alle – das hatte breite Kritik ausgelöst. Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) hatte z. B. vor einer Benachteiligung der mittelständischen Systemgastronomie gewarnt. Die Regierung hatte auf Haushaltszwänge verwiesen. 

Netzentgelte gestiegen 

Die Netzentgelte als Bestandteil des Strompreises, über die unter anderem der teure Ausbau der Stromnetze finanziert wird, sind deutlich gestiegen. Die Entgelte fallen für die Nutzung des Stromübertragungsnetzes an. Sie werden dann von den Energieversorgern auf die Verbraucher umgeschlagen. 

Durch den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten solle die „energiewendebedingte Steigerung“ der Netzentgelte gedämpft werden, heißt es im Gesetzentwurf. Dadurch sollten die damit verbundenen Kostenbelastungen der an das Übertragungsnetz sowie an nachgelagerte Verteilernetze angeschlossenen Stromkunden abgemildert werden. 

Erwartung von Reiche 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor einem Monat der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten gesagt: „Die Entlastungen müssen über die Netzbetreiber an die Kunden weitergegeben werden. Meine klare Erwartung an die Branche ist: Die Entlastungen müssen beim Kunden ankommen.“

Es lasse sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein werde, sagte vor einem Monat Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. Das sei regional sehr unterschiedlich. „Es ist zum einen abhängig davon, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem Übertragungsnetz entnommen wird, zum anderen von der Kundenstruktur in dieser Region.“

Für gastgewerbliche Betriebe bedeutet dies daher: Die konkrete Höhe der Entlastung kann von Standort zu Standort variieren, dürfte aber die hohen Betriebskosten zumindest teilweise dämpfen.

(dpa/SAKL)

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