Bundesregierung will Gaskunden entlasten
Gaskunden in Deutschland sollen entlastet werden. Die Bundesregierung brachte entsprechende Pläne auf den Weg. Konkret sollen Unternehmen und Verbraucher von Kosten der Gasspeicherumlage befreit werden. Der Bundestag wird am Donnerstag erstmalig über den „Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (21/1496) debattieren.
Insgesamt sollen alle Endkunden um insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro entlastet werden, wie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in Berlin sagte. Bei einer Umlagenhöhe von zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde betrage die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro im Jahr. Gerade für Hotels, Restaurants und Cafés, die in hohem Maße Gas für Heizung, Warmwasser und Küchenprozesse nutzen, bedeutet dies eine direkte Kostenentlastung.
Umlagenkonto mit 3,4 Milliarden Euro
Das Kabinett beschloss eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Gasspeicherumlage soll künftig vom Bund finanziert werden.
Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – das ist ein Sondertopf des Bundes.
Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund 5 Prozent des Gaspreises aus. Mit Blick auf das sogenannte Energiemarktdesign sagte Ministerin Reiche, der Wegfall der Gasspeicherumlage könne auch den Strompreis günstiger machen.
Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig sei.
Maßnahmenpaket – aber keine Stromsteuersenkung für alle
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist Teil eines angekündigten Maßnahmenpakets zur Entlastung bei den Energiepreisen. Dazu gehört auch eine Senkung der Netzentgelte, ein Bestandteil des Strompreises. Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ab 2026 zu verstetigen.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD angekündigt, die Stromsteuer für alle zu senken – wenn auch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Bundesregierung hat die umstrittene Entscheidung, die Stromsteuer zunächst nicht für alle zu senken, mit Haushaltszwängen begründet und damit, dass die Entlastung der Industrie Priorität habe, um Jobs zu sichern.
Forderungen innerhalb der Koalition
Vertreter der Regierungsfraktionen im Bundestag dringen weiter darauf, doch noch eine Stromsteuersenkung für alle Verbraucher zu ermöglichen.
"Die Möglichkeit einer breit angelegten Senkung der Stromsteuer besteht weiterhin„, sagte Unionsfraktionsvize Sepp Müller den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “In einem Bundeshaushalt von 500 Milliarden Euro lässt sich durchaus ein Prozent Einsparpotenzial realisieren." Ähnlich äußerte sich die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer.
Verband: Nur Gaskunden profitieren
Der Stadtwerkeverband VKU erklärte, die Gasspeicherumlage sei insbesondere für die Industrie im internationalen Wettbewerb eine nationale Sonderlast gewesen und damit ein Standortnachteil. Von der Abschaffung profitierten allerdings nur Gaskunden. „Solange die Bundesregierung die Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft senkt, gucken alle anderen Stromkunden in die Röhre.“
Zudem hieß es, die Gasspeicherumlage sei lediglich eine von mehreren Komponenten, aus denen sich der Gaspreis zusammensetze. "Und einige der Preiskomponenten schwanken und werden perspektivisch steigen, allen voran der CO2-Preis und die Netzentgelte."
(dpa/Deutscher Bundestag/SAKL)