Gasspeicherumlage

Bundestag beschließt Entlastung von Gaskunden

Bundestag
Der Bundestag hat beschlossen, die sogenannte Gaspreisumlage ab 2026 abzuschaffen. (Foto: © picture alliance/dpa | Alicia Windzio)
Gaskunden in Deutschland sollen entlastet werden: Bisher mussten Unternehmen und Privathaushalte für die sogenannte Gaspreisumlage aufkommen. Diese Umlage wird nun abgeschafft.
Montag, 10.11.2025, 10:43 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Bundestag hat die Gaskunden in Deutschland von der Gasspeicherumlage befreit. Mit ihr war die staatlich angeordnete Befüllung der Speicher nach der Energiekrise 2022 finanziert worden.

Die bis Ende 2025 aufgelaufenen Kosten von bis zu 3,4 Milliarden Euro übernimmt der Bund einmalig mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds. Zuletzt betrug die Umlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde, womit einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch jährlich um rund 30 bis 60 Euro belastet wurde.

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab Januar 2026 wurde mit den Stimmen der Koalitionspartner Union und SPD beschlossen. Grüne und AfD lehnten die Reform ab, die Linke enthielt sich. 

Die Grünen kritisierten, das Geld solle lieber für echte Klimaschutzinvestitionen wie Wärmepumpen und Dämmung genutzt werden. Fossiles Gas sei nicht klimafreundlich, und Deutschland müsse sich davon befreien. Auch die Linke beklagte, es gehe nicht um Zukunftsinvestitionen – stattdessen müsse die Stromsteuer für alle gesenkt und ein Klimageld ausgezahlt werden. 

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Endpreise sinken nicht zwangsläufig

Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die dafür erhobene Umlage machte laut Gesetzentwurf bislang bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus; bei Großkunden aus der Industrie waren es rund 5 Prozent.  

„Stadtwerke und kommunale Versorger werden den Wegfall der Gasspeicherumlage 1:1 an die Kunden weitergeben“, versprach der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing.

Die Gasspeicherumlage sei allerdings nur eine von mehreren Komponenten, aus denen sich der Gaspreis zusammensetze, betonte der VKU. Weil einige der Preiskomponenten schwankten, führe der Wegfall der Umlage für Endkunden nicht zwingend zu sinkenden Endpreisen.

(dpa/SAKL)

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